Der Bundestag hat einen Entschließungsantrag formuliert, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bis zum 1. September 2018 Änderungen des Wettbewerbsrechts zu entwerfen, um missbräuchliche Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen zu verhindern.

„Dies ist“, so Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Saarland, eine alte Forderung der gesamten IHK-Organisation..Es existiert ein gemeinsames Verbändepapier gegen den Abmahnmissbrauch, das eine gute Grundlage für die künftige Rechtsgestaltung bietet“. Der Antrag der Koalitionsfraktion umfasst das gesamte Thema des missbräuchlichen Abmahnwesens. Es kommt damit der IHK-Forderung nach einer gesetzlichen Eindämmung des Abmahnmissbrauchs entgegen.

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