Eindringlich warnen möchten wir Anleger vor dem, bei Anwälten nur teilweise bekannten, hinterhältigem „Trick Australia“ bei Rückforderung von Ausschüttungen durch Insolvenzverwalter. Anfang diesen Monats (Oktober 2018) erhielten die bereits gebeutelten und frustrierten Anleger des Containerschiffes „Hammonia Caspium“ von einem Rechtsanwalt V.H. L.L.M (Australia) im Auftrag des Insolvenzverwalters Dr. Koch die Aufforderung einen Teilbetrag von 6 % der vor mehr als 10 Jahren erhaltenen Ausschüttungen auf sein Konto zu überweisen. Vorsorglich weist er darauf hin, dass er möglicherweise weitere Nachforderungen geltend macht. Der schmutzige „Trick Australia“ besteht aus der geringen ersten Teilforderung von 6 %. Wohl wissend, dass dieser Betrag nicht ausreicht. Die geplagten Anleger (überwiegend ältere Privatanleger die ihre gesamte Einlage verloren haben) werden jedoch verleitet den relativ geringen Betrag zu zahlen. Dabei übersehen sie das Schuldanerkenntnis, dass sie mit der vorerst geringen Zahlung leisten. (Das ist der „Trick Australia“).

Viele Anleger fragen sich warum der Insolvenzverwalter Dr. Koch einen weiteren Rechtsanwalt mit der Aufforderung der Zahlung beauftragt. Nur um höhere Kosten zu Lasten der Anleger zu produzieren? Frei nach dem australischen Motto: „Recht ist was reich macht“.

Der Schiffsfonds-Experte, Dipl.Ing. Wilfried Beneke vermutet ein gewisses Schamgefühl bei dem Insolvenzverwalter den „Trick Australia“ selbst anzuwenden. Um einen Imageschaden zu vermeiden schaltet er einen in dieser Hinsicht schmerzfreien Kollegen zwischen. Die doppelten Kosten für den Anleger (erste Forderung, zweite Forderung) nimmt er jedoch billigend in Kauf. Es ist ja nur das Geld der geprellten Anleger.

Wilfried Beneke fordert alle betroffenen Anleger auf sich gegen diese Abzocke zu wehren.

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