Die Sprachsteuerung von Geräten und Sprachassistenten sind weiter auf dem Vormarsch – Stichwort Smart Home. Manche Verbraucher haben jedoch Sicherheitsbedenken, wenn es um Sprachassistenten geht. Denn Geräte wie Alexa von Amazon, Google Home oder Siri von Apple hören bei privaten Gesprächen mit, greifen oft auf andere Anlagen zu und können Bestellungen auslösen. Auf der anderen Seite erleichtern Sprachassistenten den Alltag und bieten neue, interessante Möglichkeiten. „Wer die Sprachassistenten bewusst einsetzt und bestimmte Regeln beachtet, kann mit ihnen eine Menge Freude haben“, sagt Günter Martin, Internet-Experte von TÜV Rheinland.

Antwort auf fast alle Fragen

Eine Funktion der Systeme ist die Beantwortung aller Fragen, die öffentliche Informationen enthalten, beispielsweise: Wie wird das Wetter morgen? Oder: Wo finde ich das nächste italienische Restaurant? Über die Assistenten können Verbraucher aber auch Nachrichten schicken oder Anrufe vom Handy aus tätigen, ohne es in die Hand zu nehmen, Musik hören und das Smart Home steuern, wenn der Sprachassistent mit Licht, Radio oder Klimaanlage vernetzt ist. Die Verbindung mit sicherheitsrelevanten Funktionen ist dagegen nicht zu empfehlen. „Sprachassistenten sind nicht auf die Stimme der Besitzer zugeschnitten. Jeder in Hörreichweite kann Anweisungen geben. Das sollten Nutzer immer bedenken“, unterstreicht Martin. Ist das Gerät zum Beispiel mit der Schließanlage des Hauses verbunden, könnte ein Dritter von außen theoretisch mit einem Megaphon rufen und so einfach ins Gebäude gelangen.

In bestimmten Situationen Gerät ausschalten

Über sensible Daten wie Kreditkartennummern und Passwörter sollte bei eingeschaltetem Sprachassistenten nicht gesprochen werden. „Die Geräte haben einen Ausschaltknopf, der in diesen Situationen genutzt werden sollte“, erklärt Martin. Zwar hören die Systeme die ganze Zeit mit, aber sie verbinden sich erst mit dem Server des Anbieters, wenn der Nutzer sie ausdrücklich anspricht. Dann speichern sie die Befehle des Nutzers, um sie zu analysieren und auszuführen. Übrigens können Verbraucher in der App unter Einstellungen anhören und lesen, was sie gesprochen haben und dies löschen. Weitere Informationen unter www.tuv.com/de/trustiot bei TÜV Rheinland.

Download unter www.tuv.com/presse auf den Presseseiten von TÜV Rheinland: Fertig bearbeitete O-Töne, Beitrag mit Originalton sowie weitere Fotos. Zur Verwendung für redaktionelle Zwecke und weitergehende Berichterstattung kostenfrei.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Antje Schweitzer
Pressesprecherin Fachpresse
Telefon: +49 (221) 8065597
Fax: +49 (221) 8061760
E-Mail: antje.schweitzer@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel