TerraX Minerals

TerraX Minerals Inc. (CA88103X1087 / TSX-V: TXR) erhält vom Mackenzie Valley Land and Water Board (‚MVLWB‘) die für die Explorationsarbeiten wichtige Wasserlizenz vom sog. ‚Typ B‘.

Dank dieser Lizenz, kann das Unternehmen nun mit seinem umfangreich ausgearbeiteten Explorationsplan auf allen definierten Bohrzielen des ‚Yellowknife City’-Goldprojekts bohren. Darüber hinaus erweitert diese Lizenz die erst kürzlich neu erteilte Landnutzungserlaubnis (‚LUP‘).

Zur Erinnerung: die ausgestellte Landnutzungserlaubnis mit Laufzeit bis zum 6. März 2026 deckt alle Ansprüche und Mietverträge von TerraX – https://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298857 – auf der gesamten 70 km langen Strecke des ‚Yellowknife City’-Projekts ab.

Als signifikanten Gewinn bezeichnete der Präsident und CEO des Unternehmens David Suda den Erhalt der Wasserlizenz ‚Typ B‘, die das Explorations- und Entwicklungspotenzial des ‚Yellowknife City’-Goldprojekts maximal erhöhe. Abschließend bedankte er sich bei allen Organen, die dem Unternehmen geholfen haben, diesen Meilenstein zu erreichen.

Maple Gold Mines

Ähnliche Fortschritte konnte auch das Rohstoffunternehmen Maple Gold Mines (ISIN: CA05208U1021 / TSX-V: MGM) für sich verbuchen. Denn auch Maple Gold erlangte Genehmigungen, die für das neue 5.000 – 6.000 m Bohrprogramm benötigt wurden. Mit den erteilten Nutzungsgenehmigungen können nun die während der Bohrungen 2018 beim Prospektionsgebiet ‚Nika‘ neu entdeckten mineralisierten Zonen weiter erkundet werden.

Das Unternehmen – https://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298248 – geht davon aus, dass hier bedeutende Chancen für eine Ressourcenbasis der Lagerstätte vorhanden seien, und sogar die bisherigen durchschnittlichen Gehalte deutlich erhöht werden könnten.

Zwei gezielte Bohrungen sollen auch etwa 1 km südlich des Ressourcengebiets niedergebracht werden, wo mehrere enge Abschnitte einer hochgradigen (bis zu 17,5 g/t Gold (Au)) kontaktbehafteten Mineralisierung angetroffen wurden.

Treasury Metals

Im Rahmen des Verfahrens der Bundesumweltprüfung (‚EA‘) nahm die Canadian Environmental Assessment Agency (‚CEAA‘) von Treasury Metals (ISIN: CA8946471064 / TSX: TML) die Anträge vom 14. März 2019 bezüglich seines Goldprojekts ‚Goliath‘ an und setzt den vom Bund festgelegten Zeitplan für die Genehmigung der ‚EA‘ und die Registrierung einer Entscheidung fort.

Der ‚EA‘-Prozess beinhaltet einen gesetzlich festgelegten Zeitplan für eine formelle Überprüfung sowie eine 30-tägige öffentliche Kommentierungsfrist zu einem Entwurf eines ‚EA’-Berichtes und möglichen Genehmigungsbedingungen. Darüber hinaus muss ein Erlass innerhalb von 60 Tagen erfolgen. Derzeit sei die Behörde in einer umfassenden technischen Überprüfung des Dokumentationsentwurfs.

Zudem freut sich Treasury – https://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298722 – auch die Unterzeichnung eines Übereinkommens mit der ‚Wabauskang First Nation‘ bekannt geben zu können. Ziel dieses Abkommens war es, einen Rahmen für einen sinnvollen Informationsaustausch und Kommunikation zu schaffen, sowie gemeinsam einen Fahrplan für die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft zu erstellen. Dieses Engagement wird die Zusammenarbeit deutlich erleichtern und es dem Unternehmen ermöglichen, die Standpunkte der ‚Wabauskang First Nation‘, die sich im Rahmen des Entwicklungs- und Designprozesses der ‚Goliath‘-Mine ergeben, besser zu verstehen.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann. 

Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken. 

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wider und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Swiss Resource Capital AG
Poststrasse 1
CH9100 Herisau
Telefon: +41 (71) 354-8501
Telefax: +41 (71) 560-4271
http://www.resource-capital.ch

Ansprechpartner:
Jörg Schulte
E-Mail: info@js-research.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel