Spätestens die Sektoruntersuchung Milch des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2012 belegt, dass die Funktionsfähigkeit des Marktes für Rohmilcherfassung nur eingeschränkt gegeben ist. Fest steht: Die besehenden Marktbedingungen wirken sich einseitig zu Lasten der Milcherzeuger aus! Trotz der eindeutigen Faktenlage haben bisher weder die Akteure am Milchmarkt noch die Agrarpolitik in der gebotenen Weise reagiert. Das System aus Andienungspflicht, Abnahmegarantie und nachträglich festgelegten Milchpreisen – teils deutlich unter den Milcherzeugungskosten – ist bis heute gängige Praxis und belastet die Milcherzeuger massiv.

Vor diesem Hintergrund beauftragte die MEG Milch Board das unabhängige Beratungsunternehmen Lademann & Associates GmbH (L&A) damit, die Auswirkungen der bestehenden Lieferbedingungen auf den Wettbewerb am deutschen Milchmarkt zu untersuchen und Eingriffsmöglichkeiten zu prüfen. Der Vorstandsvorsitzende der MEG Milch Board Peter Guhl erklärt die Hintergründe: „Die Profis von Lademann & Associates sind weit über den Agrarsektor hinaus für ihre Kompetenzen in den Bereichen Wirtschaftsanalyse und Kartellrecht bekannt und anerkannt. Ihre unabhängige Position in Bezug auf die Neuregelung der Lieferbeziehungen sehen wir angesichts der aktuellen Diskussion rund um die Umsetzung des Art. 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) als unverzichtbar und besonders wertvoll an.“ Die wettbewerbsökonomische Analyse der Auswirkungen der gegenwärtigen Bildung des Milchauszahlungspreises hat vier zentrale Ergebnisse herausgearbeitet:

  1. Eine vollständige Andienungspflicht bei gleichzeitiger Abnahmegarantie, die noch immer prägend für einen Großteil der erzeugten Rohmilchmenge gilt, führt zu einer Marktverschließung und begünstigt Überproduktion und niedrige Preise.
  1. Modellhaft kann gezeigt werden, dass die derzeitige Marktstruktur, die die Molkereien in die Lage versetzt, ohne die vollständige Berücksichtigung der Erzeugerkosten die angediente Rohmilch abzunehmen und möglichst zu verarbeiten und abzusetzen, die Erzeuger deutlich schlechter stellt als in einer Situation, in der Erzeuger und Molkereien über Preise verhandeln, bevor die Molkerei beliefert wird.
  1. Durch die einseitige nachträgliche Preisfestsetzung der Molkereien wälzen diese die Marktrisiken auf die Erzeuger ab. Die Erzeuger sind dagegen in der inhärent schlechteren Informationsposition bezüglich wichtiger Marktinformationen zur Mengenplanung, mit der Folge, dass regelmäßig zu hohe Milchmengen auf den Markt kommen, mit dem Ergebnis, dass es zu großen Preisschwankungen auf dem Markt für Rohmilch kommt.
  1. Aus ökonomischer Sicht kann die Beziehung zwischen Genossenschaftsmolkereien und Milcherzeugern nach dem Prinzipal-Agent-Problem verstanden werden: (Genossenschaftliche) Molkereien, die „Agenten“, verfolgen eigene Interessen und handeln nicht im Sinne der Genossenschaftsmitglieder, den „Prinzipalen“. Gleichzeitig verfolgen auch die Erzeuger unterschiedliche Interessen, die nur durch eine für alle Akteure gültige Regulierung zum Wohle aller miteinander vereinbart werden können.

Die bestehende Markt- bzw. Lieferstruktur zu Lasten der Erzeuger kann nach der Auffassung von L&A durch eine verbindliche Festlegung der Vertragsinhalte hinsichtlich Preisen und Mengen überwunden werden. Der Artikel 148 GMO bietet hier eine geeignete Grundlage. Verbindliche Preise und Mengen für alle Marktteilnehmer sollten zur Stabilisierung des Milchmarktes umgesetzt werden.

Die für Landwirtschaft zuständigen Ministerinnen und Minister werden über die Ergebnisse der Studie informiert. Die Forderungen nach der umgehenden Umsetzung des Art. 148 werden durch eine Banner-Aktion bei der Agrarministerkonferenz in Landau unterstützt.

Über MEG Milch Board w.V.

Die MEG Milch Board w. V ist die im Jahre 2007 gegründete Erzeugerorganisation der Milchbauern in der Bundesrepublik.
Grundlage der MEG Milch Board w. V. ist das Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG), welches in wesentlichen Teilen Eingang in die Satzung gefunden hat. Staatlich genehmigt wurde die Gemeinschaft von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Aufgabe der Erzeugerorganisation ist unter anderem die Aufstellung von Verkaufs- und Vermarktungsregeln für die Mitglieder. Ziel ist es, die Bündelung der Milchbauern weiter voranzutreiben, um diesen den Zugang zum Wettbewerb innerhalb der Lebensmittelkette zu ermöglichen. Unterstützung erfährt dieses wichtige Vorhaben durch das Bundeskartellamt (Sektorbericht Milch), die Europäische Kommission, durch den Rechnungshof der Europäischen Union und durch viele andere Organisationen. Alle befürworten die Bündelung der Milchbauern, damit diese einen die Produktionskosten deckenden Rohmilchpreis und damit ein angemessenes Einkommen erzielen können.
Besondere Satzungsaufgabe ist die Ermittlung der Produktionskosten unter Einbeziehung eines plausiblen Einkommensansatzes und unter Berücksichtigung des eingesetzten Kapitals für Boden und Pacht.
Die MEG Milch Board w. V. stellt somit ein wichtiges Instrument dar, um die Milchbauern aus der Umklammerung von privaten und genossenschaftlich organisierten Molkereien zu lösen. Letztere haben es bis heute nicht vermocht, die Wertschöpfung aus dem gelieferten Rohstoff an die Erzeuger weiterzugeben. Folge sind unzureichende Einkommen der Landwirte. Da insbesondere die Produktionskosten in den letzten Jahren exorbitant angestiegen sind, der Rohmilchpreis aber eher stagnierte, ist es zentrales Anliegen der MEG Milch Board w. V., den Milchbauern die wichtige Teilnahme am Markt zu eröffnen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MEG Milch Board w.V.
Stresemannstraße 24
37079 Göttingen
Telefon: +49 (551) 507649-0
Telefax: +49 (551) 507649-10
http://www.milch-board.de

Ansprechpartner:
Ute Zöllner
Telefon: +49 (551) 50764911
E-Mail: u.zoellner@milch-board.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.