Heutzutage bleiben viele Ehen nicht mehr ein Leben lang bestehen. Ehen werden geschieden, neue Partnerschaften werden geschlossen, eine weitere Familie gegründet. Dies führt nicht nur zu Lebzeiten zu verschiedenen rechtlichen Fragestellungen, sondern auch über den Tod hinaus. Denn das deutsche Erbrecht orientiert sich im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge weiterhin an der traditionellen Familie, bei welcher ein verheiratetes Paar dauerhaft zusammenbleibt. Ein neuer Fachartikel der Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare weist auf wesentliche Besonderheiten der Nachlassregelung in Patchwork-Familien hin.

Die gesetzliche Erbfolge kann im Falle der Patchwork-Familie nicht gewollte Folgen oder sogar Ungerechtigkeiten begründen. Ohne eine entsprechende Nachlassregelung kann beispielsweise – je nach Reihenfolge des Versterbens – ein großer Teil des eingebrachten Vermögens eines Partners als Erbe an die Stiefkinder anstatt an die eigenen leiblichen Kinder fallen.

Von besonderer Bedeutung ist auch der Familienstatus der Patchwork-Familie. Leben die neuen Partner ohne Trauschein zusammen, so muss ein gewünschtes gegenseitiges Erbe zwingend vor dem Todesfall geregelt werden. Denn vor dem Gesetz existiert in diesem Fall gar kein Verwandtschaftsverhältnis und somit auch kein Erbanspruch.

Neben der gesetzlichen Erbfolge gibt es im deutschen Erbrecht mit dem Testament und dem Erbvertrag jedoch weitere Möglichkeiten, den Nachlass nach den eigenen Vorstellungen zu regeln. Notare beraten hierzu und geben Hilfestellung bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, damit der tatsächliche Wille auch rechtssicher dokumentiert ist.

Im neuen Fachartikel „Erben und Vererben in der Patchwork-Familie“ gehen die Notare von Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare aus Frankfurt näher auf die Problematik der Nachlassregelung in Patchwork-Familien ein. Einzelne Fallstricke werden hierbei anschaulich anhand von Beispielen erläutert.

Weiterführende Informationen:

https://www.selzer-reiff.de/aktuelles/fachbeitraege-publikationen/erben-und-vererben-in-der-patchwork-familie/

Über die Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare in Frankfurt

Als vereidigte Notare in Frankfurt am Main bieten Notar Bettina Selzer und Notar Sonja Reiff in ihrem Notarbüro im Westend Frankfurt sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Regelmäßig sind die beiden Notarinne auch als Rechtsexpertinnen in Presse und Rundfunk gefragt.

Informationen zu wichtigen Rechtsbegriffen finden Sie im Notarlexikon auf der Kanzlei-Homepage:
https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon

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Über SELZER REIFF Notare

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare ein modernes Notarbüro.

Mit Rechtsanwältin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

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