Es klingt wie ein Schildbürgerstreich: In Deutschland sorgen Mindestmaße für den Sitzplatz des Prüfers dafür, dass derzeit nur drei E-Autos für Schulungsdienste zugelassen sind. Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, welcher Knie-, Fuß- und Kopffreiraum für den Platz des Prüfers auf dem Rücksitz mindestens eingehalten werden muss. Auch die Sitzhöhe ist reglementiert ebenso wie der Platz hinten rechts.

Die Folge: „Von den 25 Topsellern unter den E-Autos erfüllen nur der VW e-Golf, das Tesla Model S und der Nissan Leaf Zero die lange Liste an Vorgaben“, zitiert AUTO STRASSENVERKEHR den Bundesverband der Fahrschulunternehmen. So ist der BMW i3 beispielsweise allein deshalb aus dem Rennen, weil sich die hintere Tür nur bei offener Vordertür öffnen lässt. So haben derzeit nur wenige Fahrschulen mehrheitlich E-Autos in ihren Fuhrparks: ein großes Hindernis für die Förderung von Elektromobilität in Deutschland.

Mehr Informationen dazu und weitere Tipps gibt es in der neuen Ausgabe 22/2019 von AUTO STRASSENVERKEHR.

AUTO STRASSENVERKEHR erscheint alle 14 Tage und gehört zur Redaktionsgruppe Automobil der MOTOR PRESSE STUTTGART. Inhaltliche Schwerpunkte sind Neuheiten, Tests und Fahrberichte erschwinglicher Modelle sowie lesernahe Kaufberatung und Service.

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