Die Frage, ob der chinesische Technologie-Riese Huawei sich am 5G-Netzausbau beteiligen darf, wird derzeit  länderübergreifend kontrovers diskutiert. Die Befürchtung: Hardware-Lieferungen des Herstellers würden sowohl Datendiebstahl, als auch chinesische Spionage oder Sabotage begünstigen. Die Bedrohungslage ist nicht neu, hat sich aber durch die besondere Rolle der 5G-Mobilfunktechnik für die Digitalisierung verändert. Aber was ist aus technischer Sicht wirklich dran an diesem Verdacht? Und müssten die geforderten IT-Prüfszenarien nicht für alle Hersteller gelten? Fuenf-G.de hat Dirk Kretzschmar, Geschäftsführer der TÜV Informationstechnik GmbH, zu diesem Thema interviewt.

Das Interview in der Zusammenfassung 

Bereits zu früheren Zeitpunkten keimten Anschuldigungen und Verdächtigungen gegen asiatische Netzwerkausrüster, insbesondere gegen Huawei, auf. Die Rede war von nicht belegbaren versteckten Spionage-Chips auf Leiterplatten und der Verpflichtung der Zusammenarbeit mit der Chinesischen Regierung. Die Bedrohung durch den Einsatz von Technik, die unter der direkten Einflussnahme ausländischer Regierungen steht, ist daher nicht neu. Was sich laut Dirk Kretzschmar allerdings geändert hat, ist im Falle von 5G die Abhängigkeit der Wirtschaft von der (zukünftigen) kritischen Infrastruktur 5G. Da insbesondere zahlreiche Digitalisierungsvorhaben aller Branchen in Deutschland über die neue Mobilfunktechnik laufen sollen, sei die Sicherheits-Diskussion laut Kretzschmar sinnvoll und notwendig. Neben der politischen Betrachtungsebene müssten aber auch Debatten auf fachlicher Ebene geführt werden.

Dafür hat die BNetzA gemeinsam mit dem BSI eine Liste kritischer Kernkomponenten der Telekommunikationsinfrastruktur entwickelt, die dann einer IT-Security-Prüfung unterzogen und vom BSI zertifiziert werden. Zusätzlich muss eine Prüfung der gesamten Entwicklungsumgebung und der Lieferkette erfolgen. Aus technischer Sicht sieht der IT-Sicherheitsexperte keinen Unterschied zwischen Huawei und anderen Herstellern. Beim Verdacht auf vorsätzliche Spionagefunktionen müsse die Tiefe einer Security-Prüfung dementsprechend definiert werden. Diese müsse dann gleichzeitig aber auch für alle anderen Hersteller gelten.

Sie interessieren sich für das vollständige Interview? Dann rufen Sie es ganz einfach über den folgenden Link auf: Zum Interview

 

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