CLLB Rechtsanwälte haben bereits über das erfreuliche Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.03.2017 – IV ZR 533/15 berichtet, in dem der für Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH die von CLLB Rechtsanwälte schon länger vertretene Ansicht bestätigt hat, dass eine Fehlsichtigkeit eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen für die Privaten Krankenversicherer darstellt. Aktuell haben die CLLB […]
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