Die R+V BKK vereinfacht angesichts der Corona-Krise die Arzneimittelabgabe in Apotheken. Sollte ein rabattiertes Arzneimittel nicht vorrätig sein, können die Mitarbeiter*innen der Apotheken nun ein passendes, wirkstoffgleiches Medikament ausgeben; auch dann, wenn das Mittel mit höheren Kosten verbunden ist.

„Für uns ist es wichtig, dass in diesen Zeiten nur ein einziger Besuch in der Apotheke notwendig wird“, sagt Elitza Hartmann, Referentin im Vertragsmanagement der R+V BKK. „Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie möchten wir die Risiken für unsere Versicherten minimieren. Zusätzliche Besuche in Apotheken sind unnötig und werden dem Ernst der Lage nicht gerecht, wenn Virologen und Gesundheitsexperten empfehlen, Sozialkontakte einzuschränken“, so Hartmann weiter.

Der Beschluss wurde von der Geschäftsleitung der R+V BKK gefasst und gilt bis auf Weiteres.

Versicherte der R+V BKK weisen bitte bei ihrem Besuch in der Apotheke auf diese geänderte Regelung hin. Sollten die Mitarbeiter*innen der Apotheke zögerlich reagieren, hilft auch ein kurzer Anruf bei der R+V BKK (0611 99909-0), um sich zu vergewissern.

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