Mit der Änderungs-VO (EU) 2020/685 wird Perchlorat in der Kontaminanten-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 aufgenommen. Perchlorat gilt als Kontaminante, die z.B. über das Grundwasser, Beregnungswasser, bestimmte Düngemittel oder das Waschwasser in der Produktion in das Produkt gelangen. Perchlorat kann die Gesundheit des menschlichen Körpers durch Hemmung der Iodaufnahme beeinträchtigen.

Höchstgehalte wurden für die Warengruppen Obst und Gemüse, Tee, Kräuter- und Früchtetee sowie bestimmte Babynahrung festgelegt. Diese gelten bei Obst und Gemüse für den essbaren Anteil der Lebensmittel. Die Verordnung gilt ab dem 01. Juli 2020. Alle im Anhang der Verordnung aufgeführten Lebensmittel, die vor diesem Datum rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum weiter vermarktet werden.

Die bisherigen Referenzwerte des STALuT verlieren mit in Kraft treten der Verordnung ihre Gültigkeit. Da die neuen Höchstgehalte nur für bestimmte Lebensmittel und Lebensmittelgruppen gelten, muss zur Überprüfung der Verkehrsfähigkeit bei anderen Produkten eine Risikoabschätzung gemäß allgemeinen Kontaminantenrecht (VO (EG) Nr. 315/93) vorgenommen werden, um zu überprüfen, ob gemäß Artikel 14 der Basis-VO (EG) Nr. 178/2002 ein sicheres Lebensmittel vorliegt. Die Risikoabschätzung wird dabei auf Basis des TDI (tolerierbare tägliche chronische Aufnahme) durchgeführt. Eine akute Referenzdosis (ARfD) existiert für Perchlorat nicht, da davon ausgegangen wird, dass keine Gesundheitsgefahr durch die einmalige Aufnahme von Perchlorat besteht.

Möchten auch Sie Ihre Lebensmittel akkreditiert kontrollieren?

Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns unter:

Tel. +49 (0)40 797172-245
E-Mail: service@gba-group.de

https://www.gba-group.com/blog/food/neue-hoechstgehalte-fuer-perchlorat

Über GBA GROUP

Die GBA Group, gegründet 1989, vereint ein Netzwerk dynamischer Dienstleistungsunternehmen im Bereich Laboranalytik und begleitender Services für Kunden aus den Bereichen Lebensmittel, Umwelt und Pharma. Im Fokus steht dabei die Kombination aus bedarfsgerechten Lösungen für den Kunden und wissenschaftlich-technischer Expertise. Der stark ausgeprägte Dienstleistungsgedanke im Unternehmen wird getragen von kompetenten Mitarbeitern und dem intensiven Austausch mit den Kunden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GBA GROUP
Goldtschmidtstraße 5
21073 Hamburg
Telefon: +49 (40) 797172-0
Telefax: +49 (40) 797172-27
https://www.gba-group.com

Ansprechpartner:
Sabine Nest
Head of Corporate Communication
E-Mail: presse@gba-group.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel