Die gemeinsame Betreuung von Promotionsverfahren durch Professorinnen und Professoren von Universitäten und Fachhochschulen funktioniert mehrheitlich gut. Die sehr oft in der Diskussion um das Promotionsrecht für Fachhochschulen angeführte mangelnde Kooperationsbereitschaft seitens der Universitäten lässt sich empirisch nicht belegen. Das geht aus einer aktuellen Studie des Allgemeinen Fakultätentages (AFT) unter seinen 19 Mitgliedsfakultätentagen hervor, über die die Zeitschrift "Forschung & Lehre" in ihrer Juli-Ausgabe berichtet.

61 Prozent der insgesamt 240 teilnehmenden Fakultäten und Promotionsausschüsse gaben demnach an, in der Zeit von April 2016 bis April 2019 kooperative Promotionen durchgeführt zu haben. Lediglich 29 der teilnehmenden Fakultäten und Promotionsausschüsse bejahten dagegen die Frage, Anfragen zur gemeinsamen Durchführung von kooperativen Promotionen mit Fachhochschulprofessorinnen und -professoren in diesem Zeitraum abgewiesen zu haben. Die Ablehnungen sind laut AFT vor allem auf fehlende themenspezifische wissenschaftliche Qualifikationen der Fachhochschulprofessorin bzw. des Fachhochschulprofessors sowie der Promotionskandidatin bzw. des Promotionskandidaten und die vorgeschlagene Themenstellung zurückzuführen. Insgesamt habe sich aber im Rahmen von kooperativen Promotionsverfahren eine Vertrauenskultur "bereits etabliert".

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