Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di) fordert, Autor*innen als Urheber*innen des Kulturguts Buch in ihren Rechten und damit Einkommenssituationen langfristig zu stärken. In der aktuellen Situation der Corona-Pandemie hat sich noch einmal deutlicher gezeigt, wie wenige professionelle Autor*innen wirtschaftlich in der Lage sind, Rücklagen fürs Alter oder schlechte Zeiten zu bilden.

„Unsere Texte werden gelesen, gehört und verfilmt. Urheber*innen müssen an jedem wirtschaftlichen Erfolg ihrer Werke partizipieren. Das gilt auch für Umsätze, die mit der Verfügbarkeit ihrer Werke auf Online-Diensten erzielt werden. Hier haben sich ungesunde Strukturen etabliert; die Gesetzgeberin muss umsteuern. Es muss sich etwas ändern,“ fordert Lena Falkenhagen, Bundesvorsitzende des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di). „Wir verbitten uns dabei jeglichen Bereich von vergütungsfreien Nutzungen auf Inhalteplattformen im Sinne der DSM-RL. Deren Geschäftsmodelle sind immer werbefinanziert, jeder Klick und jeder Inhalteabruf vergrößern den Profit. Wir fordern einen fairen Anteil für die Urheber*innen, deren Werke die Verbraucher*innen auf die Plattformen locken“, erläutert Falkenhagen.

Als dringend notwendig sieht der VS weitere Stärkungen der vertraglichen Position der einzelnen Autor*innen. Um die Durchsetzung der Rechte zu fördern, wird gefordert, dass die Verbände und Gewerkschaften von Urheber*innen so gestärkt werden, dass sie die Branchenstandards über kollektive Verhandlungen wirksam mitgestalten können. Weiter schließt sich der VS der Forderung der Initiative Urheberrecht nach einer wirksamen Verbandsklage an: „Der Gesetzgeber muss ermöglichen, dass Urheber*innenverbände Verlage und andere Verwerter wirksam zur Rechenschaft ziehen können, die die Rechte der Urheber*innen planmäßig unterlaufen. Verbände müssen sich schützend vor die eigenen Mitglieder stellen können und dürfen. Einzelne haben Angst davor, als schwierig zu gelten, und schrecken vor der Geltendmachung bestehender Rechte zurück“, so Falkenhagen.  

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