Der Flughafenverband ADV hat heute in Berlin eine Bilanz der umfassenden Bemühungen von Behörden und Flughäfen zur Einrichtung der Corona-Testzentren mit folgenden Ergebnissen zusammengestellt:

Aktuelle Teststationen an deutschen Flughäfen

An den großen deutschen Flughäfen mit dem höchsten Anteil an Flügen aus Risikogebieten sind die Corona-Testzentren bereits im Einsatz oder kurz vor der Inbetriebnahme.

  • An den Flughäfen CGN, DTM, DUS, FMO, FRA, HAJ, MUC, NUE, SXF und TXL sind bereits gesonderte Testzentren für die kostenlosen Tests der Gesundheitsbehörden in Betrieb 
  • An fünf weiteren Standorten sind die Gespräche mit den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern soweit gelaufen, dass mit einer Inbetriebnahme in den nächsten Tagen gerechnet wird
  • An weiteren, zumeist kleineren Standorten mit nur vereinzelten Flügen aus Risikogebieten sind die Flughäfen mit den Gesundheitsbehörden in Gesprächen zum Umsetzungskonzept

ADV zieht positive Bilanz zur Zusammenarbeit von Behörden und Flughäfen

„Die Abstimmungen zwischen allen Beteiligten laufen sehr konstruktiv, dafür danken wir Bund, Ländern und Kommunen. Gemeinsam werden die Voraussetzungen für die Durchführung der Tests geschaffen. Wichtig und gerade erst geklärte Voraussetzung für die Lage der Testzentren war es, dass Umsteigepassagiere nicht getestet werden müssen. Sie werden mit den anderen Passagieren zusammen die Möglichkeit des Testens am Zielort in Deutschland wahrnehmen können. Diese Entscheidung hatte Einfluss auf die Realisierungskonzepte, denn kein Testzentrum befindet sich im Sicherheitsbereich des Flughafens vor der grenzpolizeilichen Einreise. Die meisten Testzentren befinden sich außerhalb von Terminals in deren unmittelbarer Nähe. An manchen Flughäfen konnte das Testzentrum in Gepäckrückgabebereichen integriert werden“, erläutert Ralph Beisel, ADV-Hauptgeschäftsführer, den aktuellen Sachstand.

Aktuell pro Woche 120.000 einreisende Passagiere aus einem Risikogebiet

Im Juni 2020 sind an deutschen Flughäfen 165.000 Passagiere aus einem Risikogebiet eingereist. Das entspricht rund 5 Prozent des Vorjahreszeitraums. In der letzten Woche verzeichneten die deutschen Flughäfen 120.000 einreisende Passagiere aus einem Risikogebiet.

Chance zur Wiederbelebung des weltweiten Luftverkehrs

Der Flughafenverband ADV sieht bei den geplanten Corona-Tests für Reisende aus Risikogebieten eine Chance zur Wiederbelebung des weltweiten Luftverkehrs. „Die Möglichkeit, sich direkt nach der Ankunft testen zu lassen, erhöht die Sicherheit der Passagiere, kann als Grundlage für weitere Grenzöffnungen dienen und schafft Vertrauen in den Luftverkehr als sicheres Verkehrsmittel. Insbesondere für Geschäftsreisende und für die Wirtschaft wäre eine Belebung des interkontinentalen Verkehrs ein wichtiges Signal“, erklärt Ralph Beisel.

Der Flughafen als Gesundheitszentrum?

Flughäfen sind Infrastruktureinrichtungen und keine Gesundheitszentren. Der Flughafenverband ADV weist auf die Erfordernis von ausreichend räumlichen Kapazitäten hin. Keinesfalls darf es in den Testzentren zu Gedränge und langen Warteschlangen kommen, weil jeder Fluggast als erstes dran kommen möchte. „Deshalb stellt sich für uns die Frage, ob Reisende mit Wohnland Deutschland nicht gleich – innerhalb einer festgelegten Frist – zu ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde oder Hausarzt gehen, um sich testen zu lassen. Wenn dann die Teststationen an Flughäfen hauptsächlich für ausländische Einreisende zur Verfügung stünden, gäbe es keine Überlastung“, so der ADV-Hauptgeschäftsführer heute in Berlin.

Flughäfen fordern Beibehaltung der Kostenteilung durch Bund und Länder

Die Einreisenden werden auf Veranlassung des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus getestet. Die Laborkosten sind nach der Corona-Testverordnung des Bundes vom 8. Juni 2020 nicht von den getesteten Personen zu tragen. Die Infrastrukturkosten für die Testungen an den Flughäfen werden von den Ländern getragen. Die ADV unterstützt diese Entscheidung, die die Gesundheitsministerkonferenz vom 24. Juli 2020 beschlossen hat. Sie fordert die Beibehaltung der Kostenteilung durch Bund und Länder.

Zum Hintergrund:

Die beschlossene Testpflicht gilt nur für Einreisende aus Risikogebieten. Grundlage für die betroffenen Länder ist die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Liste der Risikogebiete. Wer aus einer solchen Region zurückkehrt, kann sich noch am Flughafen auf das Coronavirus testen lassen. Gesundheitsminister Jens Spahn schloss eine Ausweitung auf Nicht-Risikoländer aus. Grundlage der Testpflicht ist das Infektionsschutzgesetz. Eine entsprechende Verordnung soll voraussichtlich in der nächsten Woche in Kraft treten.

Über den Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.V.

Als ältester ziviler Luftfahrtverband in Deutschland vertritt die ADV – Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) – bereits seit 1947 die Interessen ihrer Mitglieder. Dabei arbeitet die ADV eng mit den Flughäfen in Österreich, der Schweiz und Ungarn zusammen.

Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen wettbewerbsfähigen Luftverkehr und moderne, leistungsfähige Flughäfen in Deutschland ein. Das gute Miteinander von Anwohnern und Flughäfen ist der ADV ein besonderes Anliegen.

In allen rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen ist die ADV der Berater und Partner von Wirtschaft, Politik und Regionen. Die Facharbeit umfasst zudem die Bereiche Luftsicherheit, Standortentwicklung, Flughafenbetrieb und Flughafeninfrastruktur, vernetzte Verkehrsplanung sowie den Umwelt- und Fluglärmschutz.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.V.
Friedrichstraße 79
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 310118-0
Telefax: +49 (30) 310118-90
http://www.adv.aero/

Ansprechpartner:
Isabelle Polders
Fachbereichsleiterin Verbandskommunikation, ADV-Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 310118-14
Fax: +49 (30) 310118-90
E-Mail: Polders@adv.aero
Sabine Herling
Telefon: +49 (30) 310118-22
Fax: +49 (30) 310118-15
E-Mail: Herling@adv.aero
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel