Vor dem Hintergrund katastrophaler Umsatzausfälle ist die Bustouristik auch weiterhin auf staatliche Unterstützung angewiesen. Weshalb die Branchenverbände von der Bundesregierung die Modifizierungen bestehender Hilfsprogramme einfordern.

Die zweite Coronawelle hat auch die Bustouristik erfasst: Verunsicherte Kunden stornieren ihren Urlaub und planen keine neuen Reisen. Deshalb zeichnet die aktuelle Buchungslage insgesamt ein düsteres Bild, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben des Internationalen Bustouristik Verbandes RDA und der Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) an zahlreiche Minister und Staatssekretäre. „Soweit Reisebusse vereinzelt fahren, ist deren Auslastungsgrad zumeist erschreckend niedrig und nicht kostendeckend.“

Um Geschäftsaufgaben und Insolvenzen zu verhindern, die zu einem dauerhaften Verlust von mehr als 42.000 Arbeitsplätzen in überwiegend familiengeführten Traditionsbetrieben gerade im ländlichen Raum führen könnten, fordern die beiden Branchenverbände, dass auch die Vorhaltekosten für eigenfinanzierte Reisebusse erstattetet und Fahrzeuge der Umweltklasse IV ebenfalls in das Ausgleichprogramm für Einnahmeausfälle einbezogen werden sollen.

Beide Verbände begrüßen die Entscheidung des Koalitionsausschuss vom 25. August, den Bezugszeitraum für Überbrückungshilfen bis zum Jahresende zu verlängern. Allerdings ist es immer noch nicht möglich, diese für einzelne Betriebsstätten eines Unternehmensverbundes bis zur monatlichen Fördergrenze zu beantragen. „Die Arbeitsplätze in den einzelnen Betriebsstätten eines Unternehmensverbundes können nur dann in ihrer Struktur erhalten werden, wenn einzelne Betriebsstätten bis zur monatlichen Fördergrenze Anträge auf Überbrückungshilfen stellen können“, so Hermann Meyering, Vorsitzender der gbk.

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