Die Arbeitskammer unterstützt die Forderungen von IG Metall, SPD und Grünen im Bund nach einem staatlichen Beteiligungsfonds, um vor allem kleine und mittelständische Unternehmen der Auto- und Zuliefererbranche zu unterstützen. „Wir plädieren schon seit Längerem dafür, einen Transformationsfonds einzurichten. Das saarländische Wirtschaftsministerium geht mit seinen Plänen für einen Stabilisierungs- und Beteiligungsfonds mit gutem Beispiel voran“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer. „Wichtig ist auch bei einem Fonds auf Bundesebene, dass Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften ein Mitspracherecht bei der Verteilung der Mittel des Fonds haben“, betont Otto.

Die Arbeitskammer hat bereits Ende 2019 ein Gutachten für einen Industriefonds im Saarland in Auftrag gegeben, die Ergebnisse liegen seit Juni vor und lassen sich auch auf einen Bundes-Beteiligungsfonds übertragen. In dem Gutachten heißt es, dass der Fonds zum einen zukunftsorientierte Transformationsprojekte von Unternehmen fördern soll, die wirtschaftlich gut aufgestellt sind. Zum anderen soll kurzfristige Zwischenfinanzierung für Unternehmen angeboten werden, die sich in einer Krise befinden.

„Es muss sichergestellt werden, dass die Mittel des Fonds der positiven Entwicklung von Beschäftigung und Guter Arbeit dienen. Der Fonds muss einen Beitrag dazu leisten, dass Transformation sozialverträglich, ökologisch und demokratisch erfolgt. Die Förderung muss aus diesem Grund öffentlicher Kontrolle unterliegen und Arbeitnehmervertretungen müssen ein Mitspracherecht bei der Mittelvergabe haben. Die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Fonds müssen daher so aufgebaut sein, dass sichergestellt wird, dass bei den geförderten Projekten oder der Krisenhilfe nicht rein kurzfristige Gewinninteressen im Vordergrund stehen, sondern eine ganzheitliche und nachhaltige Industrieförderung, die der Sicherung von Guter Arbeit im Saarland dient“, fasst Otto zusammen.

Das Gutachten, das die Beratungsgesellschaft für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung SUSTAIN CONSULT im Auftrag der Arbeitskammer erstellt hat, ist auf der Internetseite der Arbeitskammer zu finden. www.arbeitskammer.de/sonderpublikationen

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitskammer des Saarlandes
Fritz-Dobisch-Straße 6-8
66111 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 4005-0
Telefax: +49 (681) 4005-401
http://www.arbeitskammer.de

Ansprechpartner:
Dörte Grabbert
Telefon: +49 (681) 4005-404
E-Mail: doerte.grabbert@arbeitskammer.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel