Zu den Inhalten des vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz sollen bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in Pflegeheimen über einen Vergütungszuschlag finanziert werden. Finanzielle Belastungen soll es dadurch für die Bewohnerinnen und Bewohner nicht geben. Auch sollen die Stellenzuwächse nach den Pflegegraden differenziert werden. Ebenso geplant ist ein Hebammenstellen-Förderprogramm.

Die Finanzierung ausschließlich aus SGB XI und die Staffelung nach Pflegegraden sowie das Förderprogramm für Hebammen begrüßen wir. Die 20.000 Stellen sind ein erster, wenn auch viel zu kleiner Schritt in Richtung der Einführung eines verbindlichen Personalbemessungsinstruments für Pflegeeinrichtungen und geburtshilfliche Abteilungen, mehr jedoch nicht. Der Referentenentwurf ist noch nicht der dringend erforderliche, längst überfällige große Wurf für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und der Geburtshilfe. Der Deutsche Pflegerat wünscht sich vom Gesetzgeber mehr Mut und entschiedenere Vorgaben für die notwendigen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Hebammen und die Profession Pflege.

Fakt ist, dass die Stellenförderprogramme ihr Ziel meilenweit verfehlt haben, da auch sie zu kurz gedacht waren. Das hat der Deutsche Pflegerat vorausgesehen. In der Pflege konnten weniger als 3.000 der vorgesehenen 13.000 Stellen besetzt werden.

Nun sollen Stellen für 20.000 Pflegehilfskräfte geschaffen werden. Also für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne oder mit begrenzter pflegerischer Qualifikation. Die Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation sollen innerhalb von zwei Jahren eine Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich durchlaufen. Weitere Fragen zum Referentenentwurf sind noch offen, insbesondere zur Art und zum Umfang der Qualifizierung der Pflegehilfskräfte. Aus Sicht des DPR muss es sich dabei um mindestens einjährige Pflegeassistenzqualifizierungen nach Landesrecht handeln.

Auch als erster Schritt sind die geplanten 20.000 Stellen zu wenig. Durch zusätzlich höchstens 4,2 Minuten pro Tag für die Versorgung Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 und 9,5 Minuten mit Pflegegrad 5 werden die Pflegefachpersonen nicht entlastet, zumal sie die unqualifizierten neuen Pflegehilfskräfte anleiten müssen. Ebenfalls würden die geplanten 0,5 Stellen je 500 Geburten im dreijährigen Förderprogramm für Hebammen zu keiner spürbaren Entlastung führen. Bei einem solchen Stellenzuwachs wird niemand im Beruf verbleiben, der ihn wegen der unzureichenden Arbeitsbedingungen verlassen will und niemand wird deshalb in den Beruf zurückkehren.

Dringend geboten ist es, das nach § 113c SGB XI zu entwickelnde Verfahren zur einheitlichen Personalbemessung in Pflegeheimen in einem überschaubaren Umsetzungsprozess zu etablieren, der einer klaren Roadmap folgt. Die Studienergebnisse zur Personalbemessung liegen vor.

Demnach liegt der Personalmehrbedarf in vollstationären Pflegeeinrichtungen bei 36 Prozent. Auch zeigt ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums einen wesentlich höheren Bedarf an zusätzlichen Hebammenstellen in der klinischen Geburtshilfe.

Davon ist der jetzt vorgelegte Referentenentwurf noch weit entfernt. Er ist noch nicht der Schlüssel für tatsächlich mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und Geburtshilfe. Ohne ein Gesamtkonzept, das auch die gravierenden Unterschiede in der Personalausstattung der Pflegeheime zwischen den Ländern ausgleicht, führen die vorgeschlagenen zusätzlichen Stellen nicht zur Entlastung der angespannten Gesamtsituation in der stationären Langzeitpflege und Geburtshilfe.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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