Die COVID-19-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts und seine Sondervermögen. Zur Finanzierung des zusätzlichen Kreditbedarfs im Jahr 2020 wurde das Emissionsvolumen im zweiten und dritten Quartal deutlich erhöht. Die Emissionsaktivitäten des Bundes im vierten Quartal werden gegenüber der ursprünglich vorgesehenen und am 19. Dezember 2019 veröffentlichten Planung um 6 Mrd. € ausgeweitet.

I. Geldmarktinstrumente

Das Auktionsvolumen der Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes (Bubills) soll im vierten Quartal 21,5 Mrd. € betragen. Gemäß Jahresvorausschau waren ursprünglich 15,5 Mrd. € geplant. Das im zweiten Quartal begonnene Programm mit monatlichen Neuemissionen von 12- Monats-Bubills, die während der einjährigen Laufzeit bis zu fünfmal aufgestockt werden, wird fortgesetzt.

Die gemäß Jahresvorausschau vom 19. Dezember 2019 für das vierte Quartal vorgesehenen Neuemissionen von Unverzinslichen Schatzanweisungen mit einer Laufzeit von sechs Monaten (ISINs DE0001137933, DE0001137941 und DE0001137958) werden durch Aufstockungen von bereits emittierten Bubills mit 6-monatiger Restlaufzeit (ISINs DE0001030203, DE0001030211 und DE0001030229) ersetzt.

Für die zwei Neuemissionen der Bubills mit einer Laufzeit von zwölf Monaten im Oktober und November ist ein Emissionsvolumen von insgesamt 5 Mrd. € vorgesehen, für die elf geplanten Aufstockungen im vierten Quartal von insgesamt 16,5 Mrd. €.

Eine detaillierte Übersicht zu den Auktionsplanungen befindet sich im Anhang dieser Pressemitteilung (Anlage 1).

II. Kapitalmarktinstrumente

Am Kapitalmarkt wird im vierten Quartal angestrebt, in Auktionen nominalverzinsliche Bundeswertpapiere im Volumen von 29 Mrd. € zu begeben. Gegenüber der Jahresvorausschau werden die folgenden Anpassungen vorgenommen:

 Die 10-jährige Bundesanleihe mit Fälligkeit im August 2030 wird am 18.11.2020 um 3 Mrd. € (statt um 2 Mrd. €) aufgestockt. Die für den 28.10.2020 und für den 09.12.2020 vorgesehenen Aufstockungen entfallen.

 Die 15-jährige Bundesanleihe mit Fälligkeit im Mai 2035 wird am 28.10.2020 um 2 Mrd. € aufgestockt.

 Die 30-jährige Bundesanleihe mit Fälligkeit im August 2050 wird am 14.10.2020 um 1 Mrd. € aufgestockt (anstelle der im August 2048 fälligen Bundesanleihe).

 Die Neuemission der Bundesschatzanweisung mit Fälligkeit im Dezember 2022 ist bereits für den 17.11.2020 (statt für den 24.11.2020) vorgesehen. Die erste Aufstockung wird vom 15.12.2020 auf den 09.12.2020 vorgezogen.

 Die Bundesobligation Serie 182 wird am 02.12.2020 um 2 Mrd. € (statt um 3 Mrd. €) aufgestockt.

 In der Auktion am 04.11.2020 wird nicht die konventionelle, am 10.10.2025 fällige Bundesobligation Serie 182 aufgestockt, sondern die erste Grüne Bundesobligation mit identischer Fälligkeit im Volumen von 5 Mrd. € neu emittiert.

Am 02.09.2020 hat der Bund das erste Grüne Bundeswertpapier emittiert.

In einer syndizierten Begebung wurde eine Grüne Bundesanleihe mit einem Emissionsvolumen von 6,5 Mrd. € als Zwilling zur aktuellen 10- jährigen Benchmark-Anleihe aufgelegt. Ein zweites Grünes Bundeswertpapier wird wie oben dargestellt im November folgen.

Nummer 11 vom 28. September 2020 Seite 3 von 5 Das umlaufende Volumen der Bundesobligation Serie 182 wird am 04.11.2020 (per Valuta 06.11.2020) ebenfalls um 5 Mrd. € erhöht. Diese Aufstockung erfolgt direkt in den Eigenbestand des Bundes.

Für die inflationsindexierten Bundeswertpapiere ist für das Gesamtjahr ein Emissionsvolumen von etwa 6 Mrd. € vorgesehen.

Die Jahresvorausschau der Emissionsplanung für das Jahr 2021 wird im Dezember 2020 veröffentlicht.

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