Angesichts des drohenden No-Deal-Szenarios fordert das Deutsche Aktieninstitut, zumindest den gegenseitigen Marktzugang für Güter zu regeln und die Frage nach der Gleichwertigkeit der Finanzmarktregulierung zu klären. Die EU ist zudem mehr denn je gefordert, die europäischen Kapitalmärkte zu stärken.

„Vorhersehbarkeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für erfolgreiches unternehmerisches Handeln“, betont Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Wenn jetzt ein harter wirtschaftlicher Bruch in den Beziehungen zwischen EU und UK nicht vermieden werden kann, müssen wenigstens für die wichtigsten Aspekte Entscheidungen getroffen werden“, fügt sie hinzu.

Vor der nächsten Verhandlungsrunde in der kommenden Woche, die von Premierminister Boris Johnson als letzte Chance für den Abschluss eines Abkommens vor Jahresende bezeichnet wird, fordert das Deutsche Aktieninstitut von den Verhandlungspartnern rechtssichere Regelungen für den gegenseitigen Marktzugang für Güter und nicht-finanzielle Dienstleistungen. Dies gilt zum Beispiel für den Zollabbau und die Ursprungsregeln. Nur so lassen sich Marktverwerfungen durch die Einführung von Zöllen und die Unterbrechung von Lieferketten vermeiden.

Bevor die Brexit-Übergangsfrist ausläuft, müssen auch klare Regeln vorliegen, unter welchen Voraussetzungen die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Finanzdienstleistungen erfolgen und gegebenenfalls wieder entzogen werden kann. Da an die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Zugang zu den Finanzmärkten geknüpft ist, muss hier Klarheit geschaffen werden. Nur dann können sich die Marktteilnehmer angemessen vorbereiten.

Unternehmen werden den Finanzplatz London zukünftig nicht mehr in gleichem Umfang nutzen können wie bisher. Die EU-Kommission muss deshalb die europäischen Kapitalmärkte als Alternative zum Finanzplatz London ausbauen. „Wie auch immer die letzte Brexit-Verhandlungsrunde ausgeht, die Kapitalmarktunion muss vorangetrieben werden. Regulatorische Hürden für Unternehmen müssen abgebaut werden, um die Kapitalmärkte innerhalb der Europäischen Union attraktiver zu machen“, unterstreicht Bortenlänger.

Weitere Informationen
Positionspapier des Deutschen Aktieninstituts „Priorities for the EU-UK negotiations“

Über den Deutsches Aktieninstitut e.V.

Das Deutsche Aktieninstitut setzt sich für einen starken Kapitalmarkt ein, damit sich Unternehmen gut finanzieren und ihren Beitrag zum Wohlstand der Gesellschaft leisten können.

Unsere Mitgliedsunternehmen repräsentieren über 85 Prozent der Marktkapitalisierung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften. Wir vertreten sie im Dialog mit der Politik und bringen ihre Positionen über unser Hauptstadtbüro in Berlin und unser EU-Verbindungsbüro in Brüssel in die Gesetzgebungsprozesse ein.

Als Denkfabrik liefern wir Fakten für führende Köpfe und setzen kapitalmarktpolitische Impulse. Denn von einem starken Kapitalmarkt profitieren Unternehmen, Anleger und Gesellschaft.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsches Aktieninstitut e.V.
Senckenberganlage 28
60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 92915-0
Telefax: +49 (69) 92915-12
http://www.dai.de

Ansprechpartner:
Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (69) 92915-47
Fax: +49 (69) 92915-12
E-Mail: altenbockum@dai.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel