Es bleibt unübersichtlich: Auch nach der stufenweisen Lockerung von Reisebeschränkungen bleibt die Reisewelt eine Art Flickenteppich. Ein- und Ausreisebestimmungen ändern sich derzeit ebenso schnell wie Corona-Regeln vor Ort. Für Orientierung in der Reisebranche sorgt das Tübinger Unternehmen A3M (www.global-monitoring.com). A3M ist der führende Krisenfrühwarnexperte für große Reiseveranstalter – darunter TUI, DER, FTI und Studiosus. Das Unternehmen hat die jüngsten Veränderungen wichtiger Reiseländer der letzten Tage zusammengefasst: Update 07.10.2020 Tunesien: Seit Mittwochabend (07.10.) stuft das Robert Koch Institut (RKI) ganz Tunesien als Risikogebiet ein. Dementsprechend warnt das Auswärtige Amt fortan vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in dieses Land.

Update 07.10.2020 Island: In der Hauptstadtregion (Reykjavík, Seltjarnarnes, Mosfellsbær, Kjósarhreppur, Hafnarfjörður, Garðabær und Kópavogur) gelten zusätzliche Einschränkungen. Friseursalons, Schwimmbäder und Fitnessstudios werden geschlossen.

Update 07.10.2020 Belgien: In Brüssel werden Cafés und Bars bis zum 08.11. geschlossen. Restaurants bleiben geöffnet.

Update 07.10.2020 Vereinigte Staaten: Am Mittwoch (07.10.) treten in neun Vierteln von New York umfassende Einschränkungen in Kraft. In roten Zonen werden größere Versammlungen verboten und es müssen alle Unternehmen geschlossen werden, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung beitragen.

Update 06.10.2020 Südafrika: Aktuellen Informationen des britischen FCDO von Dienstag (06.10.) zufolge ist der Transit durch Südafrika auf dem Landweg nur mit einem negativen COVID-19-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) möglich, andernfalls wird eine 10-tägige Quarantäne in einer südafrikanischen Quarantäne-Einrichtung fällig.

Update 06.10.2020 Griechenland: Aktuellen Meldungen des Auswärtigen Amtes von Dienstag (06.10.) zufolge wurde die Dauer der Maßnahmen in der Hauptstadtregion Attika bis Montag (12.10.) verlängert. Es wurde außerdem präzisiert, dass die Maskenpflicht im Freien in einigen Regionalbezirken fortan auch dann gilt, wenn der bisher vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.

Update 06.10.2020 Irland: Am Mittwoch (07.10.) traten in Irland verschärfte Einschränkungen in Kraft. Organisierte Veranstaltungen in Innenräumen wurden verboten und die Bevölkerung wurde aufgerufen, ihren Wohnortbezirk nicht zu verlassen. Restaurants und Pubs müssen die Bewirtung in Innenräumen einstellen und Arbeitnehmer wurden aufgefordert, vorzugsweise Telearbeit zu verrichten. Die Maßnahmen gelten drei Wochen.

Update 06.10.2020 Spanien: Auch in León, Palencia und San Andrés del Rabanedo, in der Autonomen Gemeinschaft Kastilien und León, wurden eingeschränkte Sperrmaßnahmen ausgerufen. Stadtgrenzen dürfen nur aus triftigen Gründen überquert werden und es gibt Beschränkungen für Versammlungen. Die Maßnahmen gelten ab Dienstag (06.10.) für zunächst 14 Tage.

Update 05.10.2020 Lettland: Berichten zufolge hat die lettische Regierung am Montag (05.10.) beschlossen, dass ab Mittwoch (07.10.) die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr erneut eingeführt wird. Diese Regel soll vorerst bis zum 06.11. gelten und ist eine Reaktion auf die steigenden COVID-19- Fallzahlen.

Update 05.10.2020 Marokko: Wie das Auswärtige Amt am Montag (05.10.) mitteilte, sei zur Einreise nach Marokko nur ein PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich, ein serologisches Gutachten werde nicht mehr verlangt. Der öffentliche Verkehr in den Präfekturen Tanger, Tétouan, Fès, Meknès, Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakech sei stark reduziert.

Über die A3M Mobile Personal Protection GmbH

Mit Sitz in der Universitätsstadt Tübingen sowie Hamburg entwickelt und betreibt die A3M GmbH Frühwarn-, Informations- und Kommunikationssysteme für ein professionelles und effektives Krisenmanagement. Zu den Nutzern des webbasierten Global Monitoring-Tools zählen zum einen die großen Reise-Anbieter Deutschlands, zum anderen eine Vielzahl von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs), aber auch große Firmen sowie Konzerne. Ein erfahrenes Team von Experten bei A3M beobachtet laufend die weltweite Nachrichtenlage und bereitet diese individuell für die Nutzer auf. Dadurch erhalten Reiseanbieter je nach Auftrag ausschließlich Informationen, die für deren spezifische Kunden relevant sind, da sich diese gerade oder in Kürze in entsprechenden Ländern und Regionen aufhalten. KMUs, große Unternehmen und Konzerne nutzen die Informationen, um die maximale Sicherheit für ihre Mitarbeiter auf Reisen zu gewährleisten. Zu den weltweiten Krisenherden, die A3M beobachtet, zählen zum einen Naturkatastrophen wie Erdbeben, Hurrikans oder Brände, zum anderen politische Unruhen, Großdemonstrationen oder weitere Ereignisse und Zustände, die für Reisende zu einer Gefahr werden können. Bei Endkunden wurde das Unternehmen A3M in der Vergangenheit durch das Tsunami-Frühwarnsystem via SMS bekannt, das in Folge der Flutkatastrophe im Jahr 2004 ins Leben gerufen wurde. Seit geraumer Zeit bietet A3M die App "Global Monitoring" für iPhone und Android an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

A3M Mobile Personal Protection GmbH
Alter Fischmarkt 5
20457 Hamburg
Telefon: +49 (7071) 9755-950
Telefax: +49 (7071) 97559-59
http://www.global-monitoring.com/

Ansprechpartner:
Mirko Jacubowski
Director Business Development
Telefon: +49 (151) 58945-801
E-Mail: jacubowski@a3mobile.com
Roberto La Pietra
Telefon: +49 (89) 179190-0
E-Mail: melanie.nagy@wilde.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel