Der Bundesrat hat am 06.11.2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – zugestimmt. Im letzten Jahr hatte der Europäische Gerichtshof die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI für unvereinbar mit der Dienstleistungsrichtline erklärt. Die HOAI musste daher angepasst werden. Die Änderung der HOAI tritt damit zum 1. Januar 2021 in Kraft. 

Beim Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI) erschien dazu der neue BKI Honorarermittler 9 – die Software für rechtssichere und angemessene Honorare nach HOAI 2021. Das Programm unterstützt bei Honorarermittlungen, Rechnungen, Schlussrechnungen und verfügt auch über eine Abschlagszahlungsverwaltung. Auch eine Synopse zwischen alter und neuer HOAI 2021 gehört zum Leistungsspektrum. Und nicht zuletzt können die anrechenbaren Kosten vom BKI Kostenplaner 2021 per Schnittstelle einfach und schnell übernommen werden.

Für eine zügige Einarbeitung sorgen ein ausführliches Benutzerhandbuch, das Hilfesystem im Programm, die kostenlose Fachhotline und Gratis-Webinare zur Anwendung der neuen HOAI 2021 im Honorarermittler.

Das Programm ist bis zum 31.12.2020 zum Einführungspreis von 299,- Euro zzgl. MwSt. kostenlos zum 4-Wochentest bei BKI bestellbar, Tel: 0711 954 854-0, Email: info@bki.de.

Unter www.bki.de/honorarermittler erhalten Interessierte noch mehr Infos.

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