Die stiftung elektro-altgeräte register nimmt mit Plan E an der Europäischen Woche der Abfallvermeidung 2020 teil. Diese findet vom 21. bis 29. November 2020 in ganz Deutschland, 33 Ländern Europas und angrenzenden Staaten statt.

Alternativen zur Wegwerfgesellschaft aufzeigen

Die Europäische Woche der Abfallvermeidung wurde 2010 vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) ins Leben gerufen und steht seit 2014 unter der Leitung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Das Ziel der Aktionswoche ist eine europaweite Reduzierung des Abfalls durch zweierlei übergeordnetete Maßnahmen: Abfallvermeidung und Wiederverwendung.

Erstmals mit dabei in diesem Jahr ist die Kampagne Plan E der stiftung ear. Diese klärt auf moderne Art und Weise über die korrekte Entsorgung von Elektroaltgeräten auf und ist damit thematisch bestens bei der Europäischen Woche der Abfallvermeidung aufgehoben. Das Motto der Aktionswoche in diesem Jahr lautet: "Invisible Waste: Abfälle, die wir nicht sehen – schau genau hin!". Und genau dies beschreibt auch eines der Hauptprobleme beim E-Schrott. Oft ist den Menschen gar nicht bewusst, dass es sich bei Elektroaltgeräten um eine wertvolle Ressource handelt, die richtig entsorgt werden muss. Zu oft werden Elektroaltgeräte im privaten Raum gehortet oder gar nicht als solche erkannt und dementsprechend falsch beseitigt. Die Sichtbarkeit von Elektroschrott erhöhen und die Wissenslücken rund um die korrekte Entsorgung zu schließen ist ein erklärtes Ziel von Plan E. Die stiftung ear freut sich mit Plan E Teil der Europäischen Woche der Abfallvermeidung 2020 zu sein.

Weitere Informationen zur einfachen & richtigen Entsorgung von E-Schrott finden Sie hier: www.e-schrott-entsorgen.org 

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:

– Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
– Garantieprüfung
– Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
– Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
– Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
– Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die "Gemeinsame Stelle der Hersteller" im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

stiftung elektro-altgeräte register
Nordostpark 72
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 7666-50
Telefax: +49 (911) 7666-599
http://www.stiftung-ear.de

Ansprechpartner:
Matthias Boecker
PR und Kommunikation (extern)
Telefon: +49 (911) 76665-50
E-Mail: presse@stiftung-ear.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel