Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat den Entwurf der Mantelverordnung mit umfangreichen Änderungsmaßgaben beschlossen. Die deutsche Bau- und Abbruchwirtschaft kritisiert die Entscheidung für eine gegenüber der Kabinettsfassung deutlich schärfere Ersatzbaustoffverordnung, die die Kernforderungen der Bau- und Abbruchwirtschaft nicht umgesetzt hat. Die Verwertungs­situation von Boden wird mit den vorliegenden Beschlüssen weiter angespannt bleiben. Eine sinkende Verwertungsquote bei mineralischen Abfällen und steigender Deponiebedarf seien vorprogrammiert, erklärten der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe und der Deutsche Abbruchverband.

Nachdem der Bundesrat einige wenige Beschlüsse gefasst habe, die die Bundesregierung zuvor als „Verkündungshindernisse“ bezeichnet habe und solche, bei denen „Nachbesserungsbedarf“ bestehe, müsse die Bundesregierung nun erklären, ob sie die Maßgaben übernehmen könne. „Es ist nachvoll­ziehbar, dass Bund und Länder unter ein Vorhaben einen Schlussstrich ziehen wollen, über das nun seit rund 15 Jahren gestritten wird“, erklärte Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE. „Die Mantelverordnung wird aber die Planung, den Bau und die Unterhaltung nahezu jeder Straßen­baumaßnahme betreffen“, deshalb sei eine sorgfältige Prüfung angezeigt. Sollte die Mantelverordnung auch von Bundesregierung und Bundestag beschlossen werden, führt dies insbesondere im Straßen­bau zu steigenden Baukosten. Diese müssten dann auch von öffentlichen Auftraggebern klaglos bezahlt werden, so Babiel.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, ergänzte: „Wir appellieren an Bundesregierung und Bundestag, ihre Zuständigkeit und ihre Kompetenzen zu nutzen und Nachbesserungen im Sinne des Ressourcenschutzes vorzunehmen. Dazu gehört u.a., die erweiterten Länderöffnungsklauseln für Verfüllungen, wie sie der Koalitionsvertrag vorsah, zuzulassen. Mineralische Ersatzbaustoffe müssen über eine geeignete Regelung vom Stigma des Abfalls befreit werden. Recycling-Baustoffe sind kein Abfall, sondern qualitativ hochwertige Baustoffe. Die besten Qualitäten der Recyclingbaustoffe müssen daher auch von der Anzeige- und Katasterpflicht ausgenommen werden.“

„Bundestag und Bundesregierung sollten auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens ihre Möglichkeiten noch nutzen, um die allseits propagierte Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Ressourcenschonung für mineralische Abfälle in der Mantelverordnung auch Wirklichkeit werden zu lassen. Geschieht dies nicht, muss sich auch die öffentliche Hand als Bauherr auf stark steigende Bau- und Entsorgungskosten einstellen“, fügte Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruch­verbandes, an.

Bei der Mantelverordnung handelt es sich um ein zentrales umweltpolitisches Vorhaben, denn damit wird der bundesweit größte Abfallstrom einheitlich geregelt. Die Bau- und Abbruchwirtschaft werde von diesen auch abfallrechtlich wesentlichen Regelungen massiv betroffen sein. Daher äußerten die drei Verbandsvertreter die Erwartung, dass sich nach der Bundesregierung auch der Deutsche Bundestag zumindest einmal inhaltlich mit dem Verordnungsentwurf befasst und diesen debattiert. So würde dieser grundsätzlichen Neuregelung auch die erforderliche Legitimität verliehen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Abbruchverband e.V.
Oberländer Ufer 180 – 182
50968 Köln
Telefon: +49 (221) 367983-0
Telefax: +49 (221) 367983-22
http://www.deutscher-abbruchverband.de

Ansprechpartner:
Véronique van Eßen
Auszubildende
Telefon: +49 (221) 367983-14
Fax: +49 (221) 367983-22
E-Mail: vanessen@deutscher-abbruchverband.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel