Die Bundesnetzagentur plant, im 2. Quartal 2021 einen zusätzlichen Frequenzbereich für WLAN bereitzustellen.

Unter den in einer Allgemeinzuteilung genannten Bedingungen wird jedermann die Frequenzen nutzen können. Das zusätzliche Spektrum von 480 MHz ermöglicht mehr Kapazität für WLAN-Anwendungen, unterstützt innovative Anwendungen und ermöglicht neue Nutzungen für Verbraucher und Industrie.

Einheitliche europäische Regeln beschlossen

Voraussetzung für die geplante Zuteilung des Frequenzbereichs durch die Bundesnetzagentur war eine Entscheidung auf der europäischen Ebene. Der Ausschuss für Elektronische Kommunikation (ECC) hat jetzt über die Einführung von WLAN im 6-GHz-Frequenzbereich entschieden. Unter Beteiligung der Bundesnetzagentur wurden die technischen Grundlagen für einen gemeinsamen europäisch harmonisierten Markt für 6-GHz-WLAN geschaffen. Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung in Deutschland. 

Zugleich verabschiedete das ECC auch einen CEPT-Bericht, mit welchem der Europäischen Kommission empfohlen wird, diese technischen Bedingungen zur Einführung verbindlich für alle Mitgliedsstaaten der EU zu regulieren. 

Hintergrund ECC

Das Electronic Communications Committee (ECC) ist das für Frequenzfragen verantwortliche Gremium der Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications (CEPT), einem Zusammenschluss der 48 europäischen Staaten. Weiterführende Informationen finden sich unter: https://www.cept.org/ecc

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