Am vergangenen Sonntag stellten Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden 2.000 Schmuggelzigaretten sicher.

Ein 34-Jähriger reiste aus Sofia (Bulgarien) mit dem Flugzeug nach Deutschland ein. Vor dem Verlassen des Sicherheitsbereichs baten die Zöllner den bulgarischen Staatsangehörigen zur Röntgenkontrolle. In seinem Rucksack, wie auch in der mitgeführten Tüte, fanden die Beamten 10 Stangen Zigaretten verschiedener Marken.

„Der Zigarettenschmuggel aus osteuropäischen Ländern ist kein Einzelfall. Je teurer die Zigaretten im Zielland werden, desto mehr lohnt sich der Schmuggel dorthin“, so Stephanie Henig, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. „Zwischen bulgarischen und deutschen Zigarettenpreisen gibt es eklatante Unterschiede. So kostet eine Schachtel in Bulgarien etwa 2,70 Euro, in Deutschland sind es im legalen Handel um die 7 Euro“, so Henig weiter.

Gegen den mutmaßlich gewerblichen Schmuggler wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung eingeleitet. Darüber hinaus stellten die Zöllner die Zigaretten sicher und der Beschuldigte musste noch vor Ort knapp 330 Euro Tabaksteuer entrichten.

Zusatzinformation:
Das Recht auf Freizügigkeit ermöglicht es jedem Bürger der Europäischen Union, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und behandelt zu werden, wie die Bürgerinnen und Bürger des betreffenden Mitgliedstaats. Dazu gehört auch das grenzenlose Reisen mit den damit verbundenen Vorteilen. Bei bestimmten Waren gibt es jedoch Einschränkungen.

Für den persönlichen Bedarf dürfen grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU – ausgenommen Sondergebiete – Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden.
Werden Waren in größeren Mengen mitgebracht, erscheint eine rein private Verwendung zweifelhaft.

Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie Tabak, wurden deshalb Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird:
– 800 Stück Zigaretten oder
– 400 Stück Zigarillos oder
– 200 Stück Zigarren oder
– 1 Kilogramm Rauchtabak.

Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hauptzollamt Karlsruhe (Bundesministerium der Finanzen)
Philipp-Reis-Straße 4
76018 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1833-1
Telefax: +49 (721) 1833-1010
http://www.zoll.de

Ansprechpartner:
Stephanie Henig
Pressesprecherin
E-Mail: stephanie.henig@zoll.bund.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel