Wer eine vorgezogene Altersrente erhält, darf im neuen Jahr höhere Einnahmen erzielen. Die Hinzuverdienstgrenze steigt auf 46.060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen nicht zur Kürzung einer Altersrente, die vor dem regulären Rentenalter in Anspruch genommen wird. Ab 2022 gilt voraussichtlich wieder die frühere Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Hierauf hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.

Für 2020 war die Hinzuverdienstgrenze bereits deutlich auf 44.590 Euro angehoben worden. Der Gesetzgeber hat damit auf den durch die Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal sowie auf Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen reagiert. Mit der Regelung wurde ein Anreiz für das Weiterarbeiten oder für das Wiederaufnehmen einer Beschäftigung nach einem früheren Renteneintritt geschaffen.

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt sowohl für Neu- als auch Bestandsrentner. Die Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenenrenten bleiben dagegen unverändert.

Mehr Informationen finden Interessierte auf www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.                                                  

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