Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) verlängert den Rettungsschirm für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste bis zum 31. März 2021. Der VDAB sieht in der fortgeführten Absicherung eine wertvolle Unterstützung insbesondere der mittelständischen Unternehmen.

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer:
„Die Anforderungen an Pflegeeinrichtungen und -dienste nehmen auch in der zweiten Welle der Corona-Pandemie immer weiter zu. Wir begrüßen daher die Verlängerung des Rettungsschirms als weitere wirtschaftliche Absicherung für professionelle Pflegeunternehmen. Insbesondere die mittelständischen Pflegeunternehmen kämpfen mit den aktuellen Herausforderungen in der pflegerischen Versorgung. Gerade für sie ist diese Unterstützung ein wichtiges Signal, welches die Sorge um den wirtschaftlichen Fortbestand durch Einnahmeausfälle oder finanzielle Mehrbelastungen vorerst dämpft.

Die Finanzierung von zusätzlich 20.000 Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege über einen gesonderten Zuschlag ist ein darüber hinaus ein Schritt zur Verbesserung der angespannten Personalsituation. Die Einrichtungen haben nun die Möglichkeit, mehr Hilfskräfte zu beschäftigen und finanziert zu bekommen. Allerdings bleibt jetzt abzuarten, was der Arbeitsmarkt hergibt. In der Umsetzung kommt es für die Einrichtungsträger nun darauf an, das insbesondere auch während der Corona-Pandemie zusätzlich eingestellte Pflegepersonal zeitnah weiterzubilden und die dafür notwendigen Ausbildungsaufwendungen über den Vergütungszuschlag geltend machen zu können. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Personalausstattung in den stationären Einrichtungen tatsächlich dauerhaft erhöht wird und somit eine verbesserte, pflegerische Versorgung stattfinden kann.“

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

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