Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die Verabschiedung der Novelle des Kartellrechtes (10. GWB-Novelle – GWB Digitalisierungsgesetz) durch den Deutschen Bundestag heute in Berlin. Damit gebe es erstmals substanzielle Regelungen für marktdominante Digitalplattformen. 

„Wir erleben derzeit eine auch für die Meinungs- und Medienvielfalt gefährliche Marktkonzentration in der digitalen Welt. Es war höchste Zeit für die neuen Regeln“, heißt es dazu von Seiten der Verbände. Diese würden es dem Kartellamt nun endlich ermöglichen, gegen die Diskriminierung Dritter und die Bevorzugung eigener Angebote durch Torwächterplattformen vorzugehen. Von zentraler Bedeutung sei zudem die Befugnis der Behörde, erstmals auch unangemessene Marktkonditionen von Torwächterplattformen zu untersagen, die Wirtschaft wie Verbrauchern schaden. Dies seien Mindeststandards zur Widerherstellung eines vielfältigen Marktes in der digitalen Welt. Es komme nun darauf an, dass der Bundesrat das Gesetz zügig unterstütze. Allerdings, machten BDZV und VDZ deutlich, könne die Novelle praktische Wirksamkeit nur dann erreichen, wenn das Bundeskartellamt die neuen Regelungen unmittelbar nach Inkrafttreten auch schnell, konsequent und effektiv anwende.

„Die neuen Regelungen müssen darüber hinaus ein Impuls für die weitere Debatte in der EU zur Regulierung der Megaplattformen sein“, appellieren die Organisationen der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sowie der Digitalpublisher. Aufgabe der Bundesregierung sei es, alles daran zu setzen, dass die geplante EU-Regulierung das heute verabschiedete Gesetz und dessen Umsetzung nicht in Frage stelle, sondern im Gegenteil darauf aufbaue.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (30) 726298-0
http://www.bdzv.de

Ansprechpartner:
Anja Pasquay
Pressereferentin
Telefon: +49 (30) 726298214
Fax: +49 (30) 726398217
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Kathrin Biallas
Telefon: +49 (30) 726298-210
Fax: +49 (30) 726298-217
E-Mail: Biallas@bdzv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel