Nachhaltigkeit wird ein immer wichtigeres Thema. Zahlreiche staatliche Initiativen, wie der European Green Deal – ein von der Europäischen Kommission unter Ursula von der Leyen am 11. Dezember 2019 vorgestelltes Konzept – oder die Berufung eines Sustainable-Finance-Beirats durch die Bundesregierung zeigen das deutlich. Bei Investoren und Stakeholdern besteht ein wachsendes Interesse an nachhaltigen Produkten und Unternehmen. So dringt beispielsweise der US-amerikanische Vermögensverwalter Blackrock bei seinen Beteiligungsunternehmen oder Investments vermehrt auf Nachhaltigkeit (siehe Kasten Seite 15).

Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Eine eigenständige Nachhaltigkeitsberichterstattung ist bislang nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die CSR-Richtlinie, die in Deutschland 2017 durch das CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) eingeführt wurde, verpflichtet große kapitalmarktorientierte Unternehmen und Konzerne mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung. Sie kann in einen separaten Nachhaltigkeitsbericht ausgelagert werden.

Die Inhalte eines Nachhaltigkeitsberichts
In der nichtfinanziellen Erklärung ist auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie auf die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung einzugehen.

„Zudem gibt es zahlreiche Standards, nach denen Nachhaltigkeitsberichte aufgestellt werden können“, erklärt Thilo Marenbach, Wirtschaftsprüfer bei Ecovis in Düsseldorf. Die für Deutschland bedeutendsten sind der internationale Global-Reporting-Initiative-( GRI-)Standard und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Die GRI-Standards gehen auf eine Initiative der Vereinten Nationen von 1997 zurück. Mit mehr als 20.000 veröffentlichten Berichten sind sie faktisch ein internationales Standardwerk. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung, einem 2001 berufenen Beratungsgremium der Bundesregierung, entwickelt.

Die GRI-Standards umfassen sechs Einzelstandards, die sich in drei allgemeine und drei themenspezifische Standards aufteilen. Die allgemeinen Standards setzen sich zusammen aus:

  • Grundlagen der Berichterstattung,
  • allgemeinen Angaben zur Organisation und Vorgehensweise des Reportings und
  • dem Nachhaltigkeitsmanagementansatz.

Die themenspezifischen Standards umfassen folgende Themengruppen:

  • ökonomische, etwa die wirtschaftliche Performance;
  • ökologische, wie Materialien, Produktion, Emissionen, Compliance;
  • soziale, beispielsweise Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit, Menschenrechte oder Gleichstellung.

Der DNK beinhaltet 20 Kriterien rund um die Themen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft. „Die Berichterstattung kann beim Rat für nachhaltige Entwicklung eingereicht werden, der diese auf formale Vollständigkeit überprüft und in eine öffentlich zugängliche Datenbank einstellt“, sagt Marenbach.

Wie ist Nachhaltigkeit im Unternehmen umzusetzen?
Grundlage der Berichterstattung sind ein im Unternehmen umgesetztes Nachhaltigkeitsmanagementkonzept und die dazugehörigen Reporting-Linien. Sie müssen es ermöglichen, die für die Berichterstattung notwendigen Informationen jährlich, korrekt und stabil zu generieren.

Wichtig für die Berichterstattung und das Managementkonzept ist die Wesentlichkeitsanalyse. „Das Konzept der Wesentlichkeit ist aus der Wirtschaftsprüfung entlehnt, wird im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung aber anders ausgelegt“, sagt Marenbach. „Es geht darum festzustellen, ob ein Thema relevant genug ist, um es in den Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen. Dies ist dann der Fall, wenn die Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft bedeutsam sind oder für die Adressaten Entscheidungsrelevanz besitzen.“ Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Jeder Standard wie GRI und DNK enthält eigene Kriterien.

Greenwashing vermeiden
Neben der Wesentlichkeitsanalyse ist besonderes Augenmerk auf die Vermeidung der „Greenwashing“-Falle zu legen. Hierunter wird die Täuschung der Adressaten über die tatsächlich umweltschädlichen Eigenschaften eines Produkts verstanden, das als umweltfreundlich dargestellt wird. „Dies ist zu vermeiden. Die Glaubwürdigkeit des Unternehmens in Bezug auf sein Handeln und seine Berichterstattung kann sonst Schaden nehmen“, sagt Ecovis-Wirtschaftsprüfer Marenbach.

Thilo Marenbach, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis in Düsseldorf

Über ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. In über 100 deutschen Büros arbeiten fast 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weltweit sind es fast 8.500 in nahezu 80 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel