Der Mieterbund hat gestern an einem bundesweiten Aktionstag einen bundesweiten und flächendeckenden Mietenstopp gefordert. Darüber hinaus hat der schleswig-holsteinische Mieterbund im NDR behauptet, es häuften sich Eigenbedarfskündigungen, um anschließend die Miete deutlich zu erhöhen.

Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:

„Die Forderung des Mietenstopp ist reiner Populismus. Dadurch kommt nicht eine einzige bezahlbare Wohnung für eine Zielgruppe mit geringem Einkommen mehr auf den Markt. Von einem Mietenstopp profitieren insbesondere besserverdienende Mieter, die sich auch eine höhere Miete leisten könnten. Für mehr bezahlbaren Wohnraum hilft schlicht und ergreifend nur, das Angebot an Wohnraum zu erhöhen; sprich: mehr zu bauen. Der Mietenstopp ist dafür kontraproduktiv, wie das Beispiel des gescheiterten Mietendeckels in Berlin zeigt. Der Wohnungsbau ist nach Einführung dieses Instruments dramatisch eingebrochen.

Interessant ist, dass der Wegfall der Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein zum 31.11.2019 keinen Einfluss auf die Mietenentwicklung hat. Ausweislich des Mietenmonitorings der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) betrug der Anstieg der Angebotsmieten von 2019 auf 2020 landesweit lediglich 2,9 Prozent. Das ist ein wesentlich geringerer Anstieg als im Vorjahr mit 4,9 Prozent mit Mietpreisbremse. Wenn die „Jünger“ des Mietenstopps richtig liegen würden, hätten die Angebotsmieten in Schleswig-Holstein nach Wegfall der Mietpreisbremse explodieren müssen. Das Gegenteil ist der Fall.

Bei der Behauptung, Vermieter würden Eigenbedarf vortäuschen, um anschließend höhere Mieten verlangen zu können, kann es sich nur um Einzelfälle handeln. Entgegen der Behauptung des Mieterbundes ist das Risiko für den Vermieter viel zu groß, Eigenbedarf vorzutäuschen. Der Vermieter liefe Gefahr, Schadensersatz in erheblichem Umfang an den ehemaligen Mieter – Umzugskosten und höhere Miete zum Beispiel – zahlen zu müssen. Der Nachweis für einen vorgetäuschten Eigenbedarf sei auch leicht zu führen, wenn nach dem Auszug des Mieters die Wohnung auf Immobilienportalen zu höheren Preisen angeboten würde.

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