Nach einer Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Kliniken des Landkreises Lörrach wegen deren Covid-19-Teststrategie hat die Staatsanwaltschaft Freiburg die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist das Vorliegen „zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte“ für eine Straftat. Aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten zu erkennen sind.
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