Die Tourismuswirtschaft fordert die Ministerpräsidentenkonferenz auf, alle Weichen dafür zu stellen, dass ein neuerlicher Lockdown der Tourismusbranche verhindert wird. Zudem muss im Rahmen der morgigen Sitzung dringend die Verlängerung der Überbrückungshilfe und der Kurzarbeitsregelungen bis mindestens Jahresende beschlossen werden.

Diese Forderungen haben der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), der DEHOGA Bundesverband, der Deutsche Reise-Verband (DRV), der Deutsche Tourismusverband (DTV), der Hotelverband Deutschland (IHA), der Internationale Bustouristik Verband (RDA) sowie der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren (EVVC) Ende vergangener Woche auch in einem gemeinsamen Schreiben an die Teilnehmer der MPK adressiert. Dazu erklären die Verbände Folgendes:

„Wir appellieren an die MPK, morgen die Basis für dauerhafte Öffnungen zu schaffen und den Unternehmern wie Mitarbeitern der Tourismusbranche endlich wieder verlässliche Perspektiven zu geben. Der Blick über den Tellerrand Deutschlands zeigt, dass mittlerweile auch andere Wege möglich sind, als auf möglichst scharfe Restriktionen und Verbote zu setzen. Wir fordern deshalb auch hierzulande einen mutigeren und kreativeren Ansatz des Pandemiemanagements! Wir sind im 18. Monat der Pandemie und damit auch im 18. Krisenmonat für die Tourismuswirtschaft. Jetzt, wo die Mehrheit der Bürger geimpft ist, ist es überfällig, auch unserer Branche wieder stabile verlässliche Arbeitsbedingungen zu garantieren, statt schon bei niedrigem Infektionsgeschehen erneut über Einschränkungen des Reisens und Ausgehens zu diskutieren.

Als Grundlage dafür muss der Inzidenzwert dringend durch neue Bewertungsmaßstäbe ersetzt werden. Die Impfquote, Krankheitsverläufe, die Hospitalisierungsrate und die Auslastung der Intensivstationen müssen künftig dringend mitberücksichtigt werden. Auf jeden Fall ist es notwendig, als ad hoc-Lösung die in den Landesverordnungen aktuell geltenden Schwellen-Inzidenzwerte signifikant heraufzusetzen, ab denen automatisch Verschärfungen greifen. Parallel muss vor dem Herbst noch einmal eine neue Dynamik in die Impfkampagne gebracht werden. Die bisherigen Impfangebote und die bisherige Werbung für die Impfung kommen offenkundig nicht bei allen Bürgerinnen und Bürgern an. Niedrigschwellige Impfangebote und zielgenauere Werbung und Aufklärung tun Not. Ziel muss sein, schnellstmöglich eine noch einmal deutlich höhere Impfquote zu erreichen, um neue Lockdown-Diskussionen gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Zudem appelliert die Tourismuswirtschaft an die MPK, die Unternehmen, die aufgrund der weiter geltenden Beschränkungen noch Hilfe benötigen, nicht fallen zu lassen, sondern ihnen die notwendigen Coronahilfen weiter zur Verfügung zu stellen. Nicht die Überbrückungshilfen verzerren den Wettbewerb, wie immer wieder behauptet wird, sondern die nach wie vor geltenden Verbote, Quarantäneregelungen für Reisende und massiven Auflagen für den Geschäftsbetrieb in großen Teilen der Tourismusbranche. Diese Einschränkungen verhindern ein normales Geschäft und damit auch die Teilnahme an einem „normalen“ und fairen Wettbewerb. Die wirtschaftlich schwierige Situation ist nicht selbst verschuldet, sondern politisch gesteuert. Deshalb sollte die Ministerpräsidentenkonferenz die Verlängerung der Überbrückungshilfe wie auch der bestehenden Kurzarbeitsregelungen für die weiterhin betroffenen Betriebe bis mindestens Ende 2021 beschließen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e.V.
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 726254-0
Telefax: +49 (30) 726254-44
http://www.btw.de

Ansprechpartner:
Nicole von Stockert
Pressereferentin
Telefon: +49 (30) 726252-60
E-Mail: presse@btw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel