In den Lohnverhandlungen zwischen dem Schweizerischen Baumeisterverband und den Gewerkschaften Unia und Syna für 2022 konnte keine Einigung erzielt werden. Auch die heutige dritte und letzte Verhandlungsrunde endete ergebnislos. Die Gewerkschaften waren nicht bereit, den Wert individueller leistungsbezogener Lohnerhöhungen anzuerkennen. Dabei sind generelle Lohnerhöhungen im Giesskannenprinzip kein Rezept gegen den Fachkräftemangel.

Das Schweizer Bauhauptgewerbe zahlt mit Abstand die höchsten Handwerkerlöhne, welche europaweit Spitzenreiter sind und auch mit dem Lohnniveau akademischer Berufe mithalten können. Selbst ein Hilfsarbeiter ohne Berufsabschluss erhält mindestens 4’573 Franken im Monat, 13 mal im Jahr, beim Vorarbeiter liegt der Mindestlohn bei 6’240 Franken.

Der SBV erachtet die Wertschätzung, die über einen individuellen Lohn, der die eigene Leistung angemessen widerspiegelt, ausgedrückt wird, wichtiger als kollektive Lohnanpassungen im Giesskannenprinzip. Weil ein grosser Teil der gesamten Lohnsumme der Bauunternehmen für hohe Mindestlöhne aufgewendet werden muss, bleibt ihnen kaum finanzieller Spielraum, um ihre bewährten Arbeiter für überdurchschnittlich gute Leistungen gezielt honorieren zu können.

Für den SBV ist es wichtig, dass motivierte und engagierte Mitarbeitende mit individuellen Lohnanreizen und Weiterbildungsmöglichkeiten in die Branche geholt und hier langfristig gehalten und weiterentwickelt werden können.

Die Verhandlungsdelegation des Schweizerischen Baumeisterverbands wird die Delegierten an der Delegiertenversammlung vom 10. und 11. November 2021 offiziell über die Lohnverhandlungen informieren.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Schweizerischer Baumeisterverband
Weinbergstr. 49
CH8042 Zürich
Telefon: +41 (58) 3607600
Telefax: +41 (44) 25883-35
http://www.baumeister.ch

Ansprechpartner:
Bernhard Salzmann
Vizedirektor Schweizerischer Baumeisterverband
Telefon: +49 (78) 76245-31
E-Mail: bsalzmann@baumeister.ch
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel