Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) stellt im Rahmen des Innovationsfonds Fördergelder zum Forschungsthema „Neue Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften“ zur Verfügung und entscheidet darüber – wieder einmal ohne die Profession Pflege.

„Die Profession Pflege ist nach wie vor nicht stimmberechtigt im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie in dessen Innovationsausschuss vertreten“, weist Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), hin. „Jetzt soll wieder einmal über unsere Köpfe hinweg entschieden werden, wie Pflege künftig pflegen soll. Das ist nicht akzeptabel.

Der Deutsche Pflegerat fordert ein sofortiges volles Stimmrecht und einen handlungsfähigen vollwertigen Sitz im G-BA und dessen Innovationsausschuss. Es muss aufhören, dass die Pflege ständig von anderen Berufsgruppen und der Politik weggelobt wird von den Dingen und Themen, die sie direkt betreffen. Benötigt wird eine unabhängige, legislaturungebundene finanzielle und personelle Stärkung des Deutschen Pflegerats noch in diesem Jahr!

Die Vorgaben des Koalitionsvertrags ´Mehr Fortschritt wagen´ der Ampel-Koalition auf Bundesebene zu einer direkten Beteiligung und mehr Mitsprachemöglichkeiten des Deutschen Pflegerats im G-BA als Stimme der Pflege müssen sofort umgesetzt werden.“

Im konkreten Fall gehe es um ein „durch und durch pflegebezogenes Thema“, betont Vogler weiter. Doch nicht nur dies „stört uns vehement. Im Kern soll es bei den ´neuen Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften´ auch um das Thema Delegation von Leistungen gehen. Die Profession Pflege will aber keine Delegation. Sie kann und will selbst entscheiden wie Pflege vor Ort sachgerecht erbracht werden muss. Das ist im Übrigen eine vom Gesetzgeber selbst definierte Verpflichtung nach dem § 4 Pflegeberufegesetz“, macht die Präsidentin des Deutschen Pflegerats deutlich.

„Im Ergebnis fällt der Innovationsausschuss des G-BA ohne die Mitbestimmungsmöglichkeit der Profession Pflege eine Entscheidung zu einem Pflegethema, welches die Profession gar nicht will. Das ist abstrus.“ Dagegen sollte es besser um die Steigerung und Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs, dessen Professionalisierung und eine gezielte Aufgaben- und Kompetenzzuweisung aller Berufe des Gesundheitswesens gehen.

Im Rahmen des Innovationsfonds reicht es nicht aus, nur die Versorgung im Rahmen des SGB V im Blick zu haben! Der SGB XI-Bereich und explizit die pflegerische Versorgung mit neuen Versorgungsformen müssen einbezogen werden. Die Mittelbereitstellung muss angemessen und ausreichend sein.

„Es ist deutlich, dass in den Entscheidungen des G-BA die pflegefachliche Perspektive dringender als je nötig ist. Anders als dies bisher geschehen ist, müssen die Geldern für Forschung und Akademisierung im Gesundheitswesen stärker in die Bereiche der Pflege gelenkt werden. Hier besteht das größte Potential an Innovationen und an Möglichkeiten zur Verbesserung des Gesundheitswesens.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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