Anfang September hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Referentenentwurf einer neuen Amateurfunkverordnung vorgelegt, die einige Neuerungen für alle Funkamateure bringen wird. Der Vorsitzende des Deutschen Amateur-Radio-Club (DARC) e. V. und des Runden Tisch Amateurfunk (RTA) Christian Entsfellner zeigte sich erfreut: „Zukünftig wird der Remote-Betrieb endlich erlaubt sein. Ebenso hat das Ministerium unsere seit 2008 bestehende Forderung nach einer Einsteigerklasse umgesetzt. Damit wird der Einstieg in den Amateurfunk deutlich vereinfacht.“

Mit dem Anfang des Monats vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegten Entwurf einer neuen Amateurfunkverordnung gehen weitreichende Änderungen im Prüfungsablauf einher. Während die bestehenden Amateurfunk-Klassen E und A durch den Einzug neuer Themen aus der Digitaltechnik im Niveau angehoben werden, konzentriert sich die neu geschaffene Einsteigerklasse N auf betriebliche Kenntnisse, Vorschriften und grundlegende Kenntnisse der Technik. „Die neue Einstiegsklasse soll entsprechend der internationalen Vorgaben insbesondere Jugendlichen und älteren Menschen einen Zugang zum Amateurfunk bieten“, erläutert DARC-Vorstandsmitglied Ronny Jerke. Das gesetzlich festgeschriebene Selbstbaurecht wird dabei nicht eingeschränkt, weshalb auch Einsteiger Funkgeräte oder Hotspots selbst entwickeln, aufbauen und in Betrieb nehmen können.

Die Prüfung wird einem aufbauenden System folgen, wie es z. B. von der US-amerikanischen Amateurfunkprüfung bekannt ist. Hierbei wird zunächst die Prüfung für die Klasse N abgelegt, die bereits alle Fragen aus den Bereichen betriebliche Kenntnisse und Vorschriften enthält. Anschließend kann die technische Prüfung der Klasse E und dann der Klasse A abgelegt werden. „Die durch den DARC entwickelten Prüfungskataloge für die drei Klassen sind so aufgebaut, dass sich die Inhalte und Fragestellungen nicht wiederholen. Alle zukünftigen Funkamateure durchlaufen also die Prüfungen der Klasse N, über E bis zur Klasse A. Es soll dabei möglich sein, alle Prüfungen an einem Tag abzulegen“, so der Referatsleiter für Ausbildung, Jugend und Weiterbildung im DARC Dr. Matthias Jung.

Auch der bisher nicht geregelte Remote-Betrieb ist in die neue Amateurfunkverordnung aufgenommen worden. Inhaber der Zulassungsklasse A dürfen zukünftig Amateurfunkstellen aus der Ferne betreiben und auch anderen Funkamateuren der Klasse A zur Nutzung überlassen. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Ausbildungsfunkbetrieb, der zukünftig ohne gesondertes Ausbildungsrufzeichen möglich sein wird.

Der RTA hat vier Wochen, um den Entwurf der Verordnung zu kommentieren. Der Vorstand und die Referate des DARC haben bereits mit einer genauen Prüfung des Verordnungstexts begonnen und werden zeitnah berich­ten.

Die Pressemeldung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kann unter bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2022/065-kluckert-amateurfunkverordnung.html nachgelesen werden. Der Pressemitteilung anhängend ist ein Entwurf zur zweiten Verordnung über die Änderung der Amateurfunkverordnung. Diesen findet man als PDF-Datei unter bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/zweite-verordnung-aenderung-amateurfunkverordnung.html.

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Als größter Verband von Funkamateuren in Deutschland hat der DARC e.V. über 33.000 Mitglieder. Damit ist über die Hälfte der deutschen Funkamateure im Verein organisiert, vertritt die Interessen der Funkamateure bundesweit und engagiert sich bei der Förderung des Amateurfunks auf allen Ebenen – auch international als Mitglied der International Amateur Radio Union (IARU).

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