Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) rechnet mit einem hochwertigen Jahrgang 2022 bei den Genossenschaftsweinen. „Die Genossenschaften in allen Anbaugebieten gehen von einer qualitativ herausragenden Ernte und von exzellenten Weinen aus“, betonte der Vorsitzende des DRV-Fachausschusses Weinwirtschaft, Henning Seibert, beim sommerlichen Weinempfang des Verbands. Der Vorstandsvorsitzende der Winzergenossenschaft Moselland wies darauf hin, dass es jedoch bei der Menge große regionale Unterschiede geben könne.

„So gut die Aussichten für den Jahrgang sind, so schwierig sind die wirtschaftlichen Bedingungen für die Winzerinnen und Winzer sowie für die Genossenschaften“, machte DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp deutlich. „Die steigenden Kosten für Energie, Dünger und Pflanzenschutz belasten die Unternehmen stark. Hinzu kommen hohe Preise für Flaschen, Verpackungen und Logistik sowie der gestiegene Mindestlohn. Auch wenn unsere Genossenschaften viel für die Verbraucher abfedern – an Preisanpassungen führt kein Weg vorbei. Diese muss auch der Handel mittragen. Die Regale jetzt vermehrt mit ausländischen Weinen zu bestücken würde der deutschen Weinwirtschaft schaden.“

„Wir werden als Bundesregierung alles tun, um die Folgen der Krise abzufedern. Da haben wir auch die Weinbranche im Kopf“, versprach Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick, die als Vertreterin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Grüße von Bundesminister Cem Özdemir überbrachte. Mit Blick auf den Entwurf einer gemeinsamen Europäischen Pflanzenschutzverordnung, nach der in sensiblen Gebieten kein Pflanzenschutz mehr zum Einsatz kommen dürfte, gab Nick Entwarnung. „Sie wird in dieser Härte nicht kommen.“ Deutschland habe im Vergleich zu anderen Ländern sehr viele Gebiete als sensibel eingestuft. „Diese werden nicht eins zu eins in den europäischen Ansatz übernommen.“

Auch Holzenkamp lehnt die Pläne zur Europäischen Pflanzenschutzmittelverordnung ab: „Ein großer Teil aller Rebflächen in Deutschland könnte dann nicht mehr bewirtschaftet werden. Das kann keiner wollen.“ Der DRV fordert eine klare Folgenabschätzung und eine Anpassung der überzogenen Reduktionsziele.

Für Seibert ist eine praktikable Lösung auch bei der Nährwert- und Zutatenangabe, die Ende 2023 verpflichtend wird, zwingend notwendig. Vier Jahre lang habe sich der Weinsektor damit befasst und einen Vorschlag entwickelt: Auf dem Etikett sollen weiterhin die Allergene und der Brennwert ausgewiesen werden, die Zutatenliste und Nährwerttabelle sollen digital auf einem E-Label veröffentlicht werden. Seibert: „Dies ist für Verbraucher benutzerfreundlich. Und den Erzeugern ermöglicht diese Lösung die notwendige Flexibilität, da sie während und nach der Produktion Anpassungen vornehmen können. Leider sieht der Bundeslandwirtschaftsminister dies anders. Die Schwierigkeiten eines Printetiketts für die Weinproduzenten werden überhaupt nicht bedacht.“

Mehr als 100 Gäste aus Politik, Ministerien, Genossenschaften, Weinwirtschaft und Verbänden folgten der Einladung des DRV zum traditionellen Weinempfang in unmittelbarer Nachbarschaft zum Brandenburger Tor. 22 Genossenschaftsweine aus acht deutschen und österreichischen Weinanbaugebieten, darunter erstmalig alkoholfreie Weine, konnten unter den Augen der amtierenden Deutschen Weinkönigin Sina Erdrich verkostet werden. Diese gab ein leidenschaftliches Plädoyer für mehr Anerkennung der Arbeit der gesamten Landwirtschaft ab. „Die Landwirtschaft verdient viel mehr Wertschätzung.“

Über den Deutscher Raiffeisenverband e.V.

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.729 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 68 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

Der DRV ist registrierter Interessenvertreter im Sinne des Lobbyregistergesetzes (Registernr.: R001376) und hat den Verhaltenskodex des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung akzeptiert.

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