„Wir sind erleichtert, dass das Kammergericht die Ausschreibung des Mietspiegels als rechtmäßig bestätigt und damit auch diesem Angriff auf den Mietspiegel ein Ende gesetzt hat“, kommentiert Wibke Werner, die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins die heutige Entscheidung des Kammergerichts. Das Regensburger Institut EMA hatte die Ausschreibung zu den Berliner Mietspiegeln 2023 und 2025 angegriffen mit dem Argument, mit der in der Ausschreibung geforderten Tabellenmietspiegel-Methode würde die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels nicht möglich sein. „Dahinter dürften sich aus unserer Sicht vor allen Dingen wirtschaftliche Interessen des Instituts verbergen und der Versuch, den Regressionsmietspiegel gegen den Tabellenmietspiegel auszuspielen“, meint Wibke Werner. Argumente, weshalb die Regressionsmethode vorzugswürdig sein soll, konnten bislang nicht überzeugen. Schließlich werden beide Methoden als anerkannte Methoden zur Erstellung von Mietspiegeln in der Mietspiegelverordnung genannt, die vor einigen Monaten in Kraft getreten ist.

Klar ist aber auch, dass der Angriff auf die Ausschreibung des Mietspiegels eine neue Dimension darstellt, Denn trotz der heutigen positiven Entscheidung des Kammergerichts konnte der Angriff insofern Schaden anrichten, als die regulären Arbeiten an dem neuen Mietspiegel ausgebremst wurden und ein qualifizierter Mietspiegel nicht mehr rechtzeitig veröffentlicht werden kann. Deshalb muss nun der Ausweg über einen einfachen Verbändemietspiegel gewählt werden, um die zeitliche Lücke zu schließen.

„Die wiederholten Angriffe auf den Berliner Mietspiegel zeigen die Streitanfälligkeit von Mietspiegeln, die daraus resultieren, dass es sich bei der ortsüblichen Vergleichsmiete um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt und auch die Erstellungsmethoden viel Raum für Auslegung bieten“, so Werner. „Ein Mietpreisdeckel mit klar definierten Obergrenzen wäre deutlich weniger streitanfällig. „Vielleicht muss das System der ortsüblichen Vergleichsmiete in Zukunft insgesamt hinterfragt werden und ggf. nach neuen Methoden gesucht werden, um der Funktion gerecht zu werden, die Mietspiegel eigentlich haben sollten: die eines Befriedungsinstruments.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berliner Mieterverein e.V.
Spichernstr. 1
10777 Berlin
Telefon: +49 (30) 226-260
Telefax: +49 (30) 22626162
http://www.berliner-mieterverein.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel