Eine Blitzumfrage des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) hat ergeben, dass die Consultingfirmen für das Jahr 2023 planen, die Grundgehälter – betrachtet über alle Hierarchieebenen und Größenklassen – um rund fünf Prozent im Durchschnitt anzuheben. Einzige Ausnahme: Das Grundgehalt der Unternehmensleitung soll im kommenden Jahr nur um durchschnittlich drei Prozent steigen. Signifikante Unterschiede bei der Gehälterentwicklung hinsichtlich Beratungsschwerpunkt wie beispielsweise Strategie- oder IT-Beratung ergeben sich aus der BDU-Blitzumfrage nicht. Weiterhin: 80 Prozent der Marktteilnehmer wollen die steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie nutzen. Die Art und Weise fällt unterschiedlich aus. Knapp 40 Prozent der Unternehmensberatungen beabsichtigen, einen Teil des steuerfreien Maximalbetrags von 3.000 Euro im laufenden Jahr (17 Prozent) oder im Jahr 2023 (20 Prozent) an alle Mitarbeitenden auszuzahlen. Insgesamt 24 Prozent der Consultingunternehmen planen, allen Mitarbeitenden den gesamten Maximalbetrag entweder 2022 (18 Prozent) oder 2023 (6 Prozent) auszuzahlen. BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Die Ergebnisse unserer Blitzumfrage zeigen, dass auch in der Consultingbranche eine vollständige Kompensation der derzeitig hohen Inflationsrate durch die entsprechende Anhebung der Grundgehälter nicht möglich ist. Allerdings ist die Bereitschaft hoch, die vom Gesetzgeber möglich gemachte steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung zu nutzen. Das spricht für Augenmaß und erkennbare Verantwortung in den Leitungsebenen der Unternehmensberatungen zugleich.“
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Joseph-Schumpeter-Allee 29
53227 Bonn
Telefon: +49 (228) 9161-0
Telefax: +49 (228) 9161-26
http://www.bdu.de

Ansprechpartner:
Klaus Reiners
Pressesprecher
E-Mail: klaus.reiners@bdu.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel