Ab März 2023 werden die Preise für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Für den weiteren Verbrauch müssen Verbraucher den aktuellen Vertragspreis zahlen. Ziel des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung zu entlasten. Was bedeuten diese Entlastungen für Mieterinnen und Mieter?

Deutsche Mieterbund gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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