Ab dem 1. Juli 2023 müssen elektronische Marktplätze sowie Fulfilment-Dienstleister (Plattformen) ihre Händler bzw. Kunden proaktiv auf die korrekte Registrierung ihrer Produkte nach dem Elektrogesetz überprüfen, da die Übergangsfrist zu § 6 Abs. 2 ElektroG ausläuft. Diese Sorgfaltspflicht hat die Politik eingeführt, um der weiterhin sehr hohen Zahl sogenannter Trittbrettfahrer Herr zu werden – also Player, die sich nicht an die Pflichten und Regeln des Gesetzes halten, um sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Für das deutsche Verpackungsgesetz gelten ähnliche Vorgaben bereits seit dem Sommer 2022. In Frankreich sollen seit Anfang 2022 durch die Plattformen sogar schon mehr als 20 EPR-Kategorien (neben WEEE, BATT und PACK beispielsweise auch Möbel, Textilien, Fahrzeuge usw.) überwacht werden, was jedoch weiterhin nur sehr holprig funktioniert.

Der Zwangsrekrutierung der Marktplätze und Fulfilment-Anbieter als „Hilfs-Sheriffs“ gingen jahrelange Diskussionen und Forderungen zwischen Verbänden und Politik auf der einen sowie den Plattformen auf der anderen Seite voraus. Letzere versuchten lange (und erfolgreich), sich auf das reine Anbieten des Handelsplatzes bzw. der Abwicklung der Lagerund Versandprozesse zurückzuziehen. Als klar wurde, dass dies politisch jedoch nicht länger akzeptiert werden würde, schlug der Tech-Riese Amazon Ende 2020 sogar eine Art „Flatrate-Ablass“ für alle seine Händler vor, der jedoch abgelehnt wurde.

Aktuell fordern Amazon, eBay und Co. daher von ihren Händlern und Kunden den Nachweis einer ordnungsgemäßen ElektroG-Registrierung für die jeweiligen Produkte ein und drohen ansonsten mit der Sperrung der Artikel oder gleich des gesamten Accounts, falls jene nicht bis zu einem bestimmten Datum vorlägen. Amazon hat beispielsweise den 5. Juni 2023 als Deadline benannt und die frühere Frist damit begründet, dass man für das Deaktivieren der nicht-konformen Händler ja auch noch Zeit benötigen würde. Da eine Registrierung bei der Stiftung EAR jedoch ca. 4-6 Wochen Zeit benötigt, wird es daher langsam eng für all jene Reseller, welche bisher noch keinen Bevollmächtigten gefunden und entsprechende Registrierungsanträge gestellt haben.

Es ist nebenbei auch schon klar, dass es mit den bisherigen EPR-Registrierungen in Deutschland und Frankreich nicht bleiben wird. Noch dieses Jahr drohen in Deutschland neue Überwachungspflichten der Plattformen für Einwegkunststoffartikel. Spanien wird bald Ähnliches für Verpackungen verlangen. Und ab 2024 müssen voraussichtlich in allen EULändern fortlaufend die Batterie-Registrierungen kontrolliert werden.

Über die hesselmann service GmbH

Das Unternehmen hesselmann service GmbH bietet Beratungs-, Sachverständigen- und Dienstleistungen zum Thema Product Compliance/EPR an. Über die drei Portale www.elektrogesetz.de, www.batteriegesetz.de und www.verpackungsgesetz.com können sich betroffene Hersteller und Händler umfassend über die Anforderungen und Entwicklungen der drei Gesetze informieren.

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