Die Wissenschaftsverbände Deutschlands, Österreichs und der Schweiz (Deutscher Hochschulverband (DHV), der Verband der Professorinnen und Professoren der österreichischen Universitäten (UPV), die Vereinigung der Schweizerischen Hochschuldozierenden (VSH)) haben anlässlich einer gemeinsamen Tagung in Wien zum Thema "20 Jahre Universitätsgesetz: Governance – Gestern – Heute – Morgen" eine bedarfsgerechte staatliche Grundfinanzierung angemahnt. Echte Autonomie und größere Entscheidungsspielräume von Hochschulen setzten auch in politisch schwierigen und wirtschaftlich angespannten Zeiten ausreichende staatliche Mittel für Forschung und Lehre voraus. Industrielle Drittmitteleinnahmen seien kein Ersatz für eine staatlich zu gewährleistende auskömmliche Budgetierung, sondern könnten nur als Zusatz zu ihr dienen. Zahlreiche Studien bestätigen, dass derartige staatliche Investitionen in den Wissenschaftsbereich ein Vielfaches an Wertschöpfung bewirken.

Zugleich pochten die drei Verbände auf die Eigengesetzlichkeit von Wissenschaft. Streng hierarchische Organisationsstrukturen, die sich an ökonomischen Modellen ausrichteten, blieben wissenschaftsinadäquat, weil sie für kreative Forschungsprozesse hinderlich seien. Bei der fachlichen Ausrichtung von Universitäten seien deshalb umfassende Mitsprache- und Mitwirkungsrechte für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer unverzichtbar. Nur mit den wissenschaftlichen Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern und nicht gegen sie könnten Universitäten Spitzenerfolge erringen.

Größtmögliche Freiheit und Unabhängigkeit müsse für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits in frühen Karrierephasen gelten. Dies entspreche nicht nur ihren artikulierten Wünschen, sondern sei auch angesichts des voranschreitenden demographischen Wandels politisch geboten. Europa und die durch einen engen, gemeinsamen Berufungsraum gekennzeichneten Länder Deutschland, Österreich und Schweiz ständen in einem globalen Wettbewerb vor der Herausforderung, die besten Köpfe für die Universität zu gewinnen. "Tenure Track"-Modelle, die eine verbindliche Zusage auf eine Lebenszeitprofessur bei Bewährung vorsehen, bildeten ein wesentliches Element, um Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler frühzeitig an Universitäten zu binden und ihre Abwanderung in außeruniversitäre Bereiche oder an ausländische Hochschulen zu verhindern, betonten DHV, UPV und VSH. Ebenso müsse der Ausbau anderer geeigneter Qualifikations- und Berufswege von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
n, die sich weiterhin fächerspezifisch unterschiedlich entwickeln können und sollten, energisch vorangetrieben werden. Spätestens in der Post-Doc-Phase müsse eine verbindliche Entscheidung fallen, ob und welcher Karriereweg innerhalb der Wissenschaft auf eine oder auch abseits von einer Professur beschritten werden soll. Auch hier seien Universitäten auf dauerhaft verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen durch den Staat angewiesen, um konkurrenzfähig zu bleiben und jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern attraktive Zukunftsperspektiven anbieten zu können.

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