Der Deutsche Presserat hat Beschwerden über die Veröffentlichung von Textnachrichten von Mathias Döpfner in der ZEIT und bei ZEIT.DE als unbegründet zurückgewiesen. Am Inhalt der Nachrichten des Springer-Chefs an leitende Angestellte besteht in dem konkreten Fall nach Ziffer 8 des Pressekodex ein überwiegendes öffentliches Interesse.

Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses waren sich einig, dass die von der ZEIT veröffentlichten Passagen politische und publizistisch-redaktionelle Einschätzungen enthalten, die Döpfner als Vorstandsvorsitzender und Verleger eines der größten Medienhäuser Europas geschrieben hat. An seiner Denkweise und seinem Weltbild besteht ein öffentliches Interesse. Teilweise knüpfen die Nachrichten auch an die öffentlich geführte Diskussion über die Absetzung des ehemaligen Chefredakteurs Julian Reichelt an.

Relevant für die Öffentlichkeit ist nach Ansicht des Presserats auch der Widerspruch zwischen der Rolle Döpfners als Vorstandsvorsitzendem sowie Verleger und seinen von der ZEIT veröffentlichten Äußerungen. Die in den Nachrichten dokumentierten Versuche, auf die Berichterstattung Einfluss zu nehmen, stehen im Konflikt mit dem „Code of Conduct“ des Springer-Verlags, welcher die redaktionelle Unabhängigkeit von der Geschäftsleitung betont.

Über die Veröffentlichung der Nachrichten im Artikel „Aber das ist dennoch die einzige Chance, um den endgültigen Niedergang des Landes zu vermeiden“ hatten sich drei Personen beim Presserat beschwert.

Zum Pressekodex:
https://www.presserat.de/pressekodex.html

 

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