Wenn es um eine medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung geht, haben Versicherte künftig ein stärkeres Mitspracherecht bei der Auswahl ihrer Rehabilitationseinrichtung. Ab dem 1. Juli 2023 wurde das Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl einer passenden Rehabilitationseinrichtung durch den Gesetzgeber deutlich gestärkt.

Versicherte können im Reha-Antrag ihre Wunschkliniken angeben. Den Wünschen der Versicherten bei der Klinikauswahl wird nachgekommen, wenn bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt sind. So muss zum Beispiel die gewünschte Reha-Einrichtung in der Lage sein, die gesundheitlichen Einschränkungen zu behandeln. Bei der Klinikauswahl wird auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie auf die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse Rücksicht genommen.

Hilfe bei der Wahl der passenden Einrichtung bietet auch das Online-Portal „Meine Rehabilitation“. Auf www.meine-rehabilitation.de können Versicherte die Qualität von mehr als 1.000 Reha-Einrichtungen vergleichen. Auf der Webseite finden sie alle Reha-Zentren, die die Deutsche Rentenversicherung selbst betreibt, sowie alle Einrichtungen, die vertraglich mit der Deutschen Rentenversicherung verbunden sind und von ihr belegt werden. Das Portal bietet wichtige Informationen, die bei der Auswahl helfen, zum Beispiel zur Qualität der erbrachten Reha-Leistungen.

Informationen über das gestärkte Wunsch- und Wahlrecht und zu allen Fragen der Rehabilitation bietet das Internetportal der Deutschen Rentenversicherung. Es klärt über die Voraussetzungen für eine Reha auf und begleitet Versicherte bis hin zur Antragstellung. Eine Online-Suche unterstützt sie, wenn sie sich für eine der 90 Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung entscheiden möchten. Unter www.deutsche-rentenversicherung.de/drv-kliniksuche lassen sich die passenden Einrichtungen nach der Eingabe der Indikation schnell finden. Erste Informationen zu den Angeboten, zur Lage und zur Anfahrt sowie ein Link auf die Internetseite der Klinik helfen bei der Entscheidung.

Wer von seinem Wunsch- und Wahlrecht keinen Gebrauch macht, erhält einen Vorschlag mit vier Reha-Einrichtungen zur Auswahl. Entscheidet er sich nicht für eine der vorgeschlagenen Einrichtungen, erfolgt die Rehabilitation in der Einrichtung, die an erster Stelle im Bescheid genannt wurde.

Die Auswahl der Einrichtung kann erfolgen, unabhängig davon, ob sie online unter dem Link www.deutsche-rentenversicherung.de/reha-antrag einen eAntrag stellen oder ein Formular verwenden. Das Formular kann ebenfalls dort heruntergeladen werden.

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