Die Bundesnetzagentur lässt die Wettbewerbsverhältnisse im Mobilfunkmarkt im Rahmen der Bereitstellung von Frequenzen untersuchen.

Die Förderung des Wettbewerbs ist ein wichtiges Ziel der Frequenzregulierung. Daher führen wir im Vorfeld der Frequenzbereitstellung eine objektive und vorausschauende Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse durch“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur hat die Beratungsunternehmen WIK-Consult GmbH und Ernst & Young GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens zur Untersuchung der Wettbewerbsverhältnisse im Mobilfunkmarkt beauftragt.

Überprüfung möglicher Maßnahmen im weiteren Verfahren 

Im weiteren Verfahren zur Bereitstellung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz ist zu prüfen, ob Maßnahmen zur Erhaltung oder Erreichung wirksamen Wettbewerbs auf dem deutschen Mobilfunkmarkt erforderlich sind. Hierbei werden die Ergebnisse des Gutachtens berücksichtigt.

Die beauftragten Beratungsunternehmen werden kurzfristig mit ihren Erhebungen im Markt beginnen. Marktbeteiligte, die einen Beitrag zur Untersuchung der Wettbewerbsverhältnisse leisten möchten, können sich aber auch direkt an die WIK-Consult GmbH oder die Bundesnetzagentur wenden.

Die Ergebnisse des Gutachtens liegen der Bundesnetzagentur im Herbst dieses Jahres vor.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 14-0
Telefax: +49 (228) 14-8872
http://www.bundesnetzagentur.de

Ansprechpartner:
Fiete Wulff
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 14-9921
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel