Das deutsche Gesundheitswesen hat mit einem dramatischen Mangel an Pflegepersonal zu kämpfen. Ein Mittel zur Linderung des Problems könnte die Anwerbung ausländischer Fachkräfte sein. Doch in der Praxis stehen die Einrichtungen – trotz der erleichterten Regelungen zur Erwerbsmigration – vor zeitraubenden bürokratischen Hürden.

„Der bürokratische Auswand zur Anwerbung ausländischer Pflegekräfte aus Drittländern ist hoch und das ganze Prozedere enorm zeitaufwändig“, weiß Dr. Joachim Ramming. „Nicht selten vergeht zwischen der – übrigens auch sehr kostspieligen – Anwerbung einer Pflegekraft aus einem Drittland mehr als ein Jahr bis zu deren Arbeitsaufnahme.“

Dr. Ramming skizziert den bürokratischen Weg, den es für die anwerbenden Unternehmen und die potenziellen neuen Mitarbeitenden zurückzulegen gilt: „Ganz grundlegend müssen Pflegefachkräfte aus einem Drittland einen Abschluss aus dem Herkunftsland belegen können, der hierzulande als gleichwertig zu unseren entsprechenden Berufsausbildungen anerkannt wird. Zudem müssen sie im Herkunftsland einen Sprachkurs absolvieren, in dem Sie Kenntnisse im Mindestlevel B1 nachweisen müssen.“ Das berufliche Anerkennungsverfahren läuft in Bayern seit dem 01.07.2023 über das Bayerische Landesamt für Pflege. Bei Pflegefachkräften hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Antrag auf ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften zu stellen. Sie stellt den Antrag auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation dann ihrerseits beim Bayerischen Landesamt für Pflege. Bei positivem Bescheid werden die Unterlagen zur Prüfung des Aufenthaltsrechts an die Ausländerbehörde übermittelt und von dort weiter zur Agentur für Arbeit, die die Beschäftigungsbedingungen prüft. Danach werden sie postalisch an die Botschaft im Herkunftsland verschickt, wo die Visaerteilung erfolgen muss. „Dieser ganze Prozess kann mitunter Monate dauern. Die Unterlagen werden allesamt als beglaubigte Kopien in Papierform weitergegeben, denn der Digitalisierungsprozess ist in diesem Bereich noch nicht ausreichend fortgeschritten.“

„Im Fall ausländischer Pflegefachkräfte ist es so, dass sie nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst noch bis zu 18-monatige Anpassungslehrgänge sowie den Sprachkurs des Levels B2 durchlaufen müssen“, erklärt Dr. Ramming weiter. „In dieser Zeit dürfen sie allerdings nur als Pflegehilfskraft arbeiten. Das wiederum macht die Arbeit in Deutschland, wo zudem noch einer der höchsten Lohnsteuersätze weltweit gilt und die Lebenshaltungskosten hoch sind, für viele ausländische Fachkräfte unattraktiv.“ Vor dem Hintergrund all dessen seien weitere gesetzliche Erleichterungen beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt aus Sicht des VPKA dringend geboten. Auch die Durchlässigkeit zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken müsse erleichtert werden.

Über den Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 70 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 30.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.

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