Wenige Monate vor Inkrafttreten einer neuen Prüfungsordnung für angehende Funkamateure verzeichnet die zuständige Bundesnetzagentur bereits mehr als 1000 Anmeldungen für die bis zum 30. April anstehenden Prüfungen. Diese erfreulich hohe Zahl ist einerseits auf das Bestreben vieler Teilnehmer zurückzuführen, ihre Prüfung noch nach der bisherigen Prüfungsordnung abzulegen. Andererseits ist sie das Ergebnis der Fülle neuer Onlinekurse auf treff.darc.de und der nach der Corona-Pandemie wieder zunehmenden Zahl von Präsenzkursen.

Die Behörde betont auf ihrer Internetseite, dass die Prüfungen nach dem alten System am 30. April 2024 abgeschlossen werden. Interessenten, die ihre Prüfung noch nach diesem System ablegen möchten, werden deshalb dringend gebeten, sich bei der BNetzA anzumelden. Eine Liste der Termine bietet folgender Link: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Pruefungstermine/Termine.pdf?__blob=publicationFile

Um zusätzliche Prüfungsmöglichkeiten zu schaffen, hat sich der DARC für eine Sonderprüfung eingesetzt. Daher wird es am FUNK.TAG am 27. April 2024 in Kassel zwei weitere Prüfungstermine geben, einer von 10:00 bis 12:30 Uhr und ein weiterer von 13 bis 15:30 Uhr. Die Anmeldung für diese und alle weiteren Prüfungstermin der Bundesnetzagentur ist über folgenden Link möglich: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AntraegeundFormulare/AntragZulassungAmateurfkPruefg130429.pdf?__blob=publicationFile

Über diese Termine hinaus kann die Bundesnetzagentur Prüfungstermine anbieten, falls die Nachfrage das Angebot übersteigt. Das DARC-Referat für Ausbildung empfiehlt daher dringend, sich anzumelden, damit der Bedarf angemessen kalkuliert werden kann.

Prüfungen mit dem neuen Fragenkatalog finden ab Ende Juni 2024 statt. In der Zwischenzeit werden aufgrund interner Systemumstellungen seitens der Behörde keine Prüfungen durchgeführt. Der Runde Tisch Amateurfunk hat in seiner Kommentierung der neuen Prüfungsordnung längere Übergangsfristen gefordert. Derzeit deutet jedoch alles darauf hin, dass dieser Forderung nicht entsprochen wird. Weiterhin teilt die Bundesnetzagentur mit, dass aufgrund der Vielzahl von Antragseingängen die Verschiebung eines einmal beantragten Prüfungstermins auf einen späteren Zeitpunkt nicht möglich ist. Zudem weist sie darauf hin, dass Prüfungstermine gemäß der alten Prüfungsordnung nur begrenzt verfügbar sind. Sollten Plätze frei werden, werden die Termine in der Terminliste entsprechend als verfügbar markiert.

Hinweise zu Prüfungsterminen nach der neuen Prüfungsordnung, insbesondere für die neue Klasse N, veröffentlicht die Bundesnetz-agentur in den kommenden Wochen auf ihrer Internetseite.

Über den Deutscher Amateur-Radio-Club e.V.

Als größter Verband von Funkamateuren in Deutschland hat der DARC e.V. rund 33.000 Mitglieder. Damit ist über die Hälfte der deutschen Funkamateure im Verein organisiert, vertritt die Interessen der Funkamateure bundesweit und engagiert sich bei der Förderung des Amateurfunks auf allen Ebenen – auch international als Mitglied der International Amateur Radio Union (IARU). Informationen zum DARC finden Sie im Internet unter www.darc.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Amateur-Radio-Club e.V.
Lindenallee 4
34225 Baunatal
Telefon: +49 (561) 94988-0
Telefax: +49 (561) 94988-50
http://www.darc.de

Ansprechpartner:
Stephanie Heine
Presse
Telefon: +49 (561) 94988-41
E-Mail: s.heine@darc.de
Heiko Schimmelpfeng
Presse
Telefon: +49 (561) 94988-44
E-Mail: h.schimmelpfeng@darc.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel