Vom 3. bis 9. Februar prüft eine Mission der UNESCO in Tansania Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen bzgl. der Maasai in der Welterbestätte Ngorongoro Conservation Area (NCA). FIAN, Survival International Deutschland und die Gesellschaft für bedrohte Völker verurteilen, dass die Mission nicht öffentlich angekündigt wurde und die lokalen Maasai-Gemeinden und Vertreter:innen nicht angehört werden.

Die Maasai hatten Berichte über – teilweise gewaltsame – Vertreibungen, Menschenrechtsverletzungen und Schikanen regelmäßig den verschiedenen UN-Gremien, inklusive der UNESCO, vorgelegt und eine solche Mission gefordert – beispielsweise in einer Petition an die UNESCO im Jahr 2021. Am 4. Februar 2024 erfuhren sie aus informellen Quellen, dass die UNESCO nun vor Ort eine offizielle Untersuchung durchführt. Demnach solle die Mission auch nur mit von der Regierung ernannten Interessenvertreter:innen sprechen können.

Berichten zufolge soll eines der ursprünglichen Mitglieder der UNECSO-Mission auf Wunsch der Regierung abberufen worden sein, was weitere Zweifel an der Unabhängigkeit und Transparenz der Arbeit der Mission aufkommen lässt.

Die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF) hingegen wurde von der tansanischen Regierung für Gespräche mit der UNESCO-Mission eingeladen. Sie berichtete unseren Informationen zu Folge der UNESCO-Mission einseitig über die angeblichen negativen Umweltauswirkungen der Landnutzung der Maasai. Das Zusammenleben von Maasai und Wildtieren im Schutzgebiet NCA hatte die ZGF früher bereits als „Lose-lose-Situation für die Maasai, für die Wildtiere und für den Naturschutz“ gebrandmarkt.

Damit scheint die ZGF sich willentlich und erneut an einem orchestrierten Plan gegen die Maasai zu beteiligen und unterminiert einmal mehr die Landrechte der Maasai. Die ZGF hatte immer wieder betont, in ihrer Naturschutzarbeit vor Ort nicht in Menschenrechtsverletzungen und erzwungenen Umsiedlungen beteiligt zu sein. Dabei unterstützte die ZGF 2023 die dortige Landnutzungsplanung, welche vorsah, den Maasai große Landflächen, die als Dorfland registriert waren, zu entziehen. Das deutsche Entwicklungsministerium (BMZ) hatte daraufhin im Juni 2023 seine Finanzierung für diesen Prozess beendet.

Die in dem Netzwerk MISA (Maasai International Solidarity Alliance) organisierten lokalen und internationalen Organisationen, dem auch FIAN, Survival International und die Gesellschaft für bedrohte Völker angehören, fordern die UNESCO dringend auf, unverzüglich sicherzustellen, dass die betroffenen Gemeinschaften vor Ort angehört werden. Wenn die UNESCO nicht in der Lage ist, die Transparenz und Inklusivität dieser Mission zu gewährleisten, sollte sie die Mission abbrechen und darauf hinarbeiten, einen legitimen Raum zu schaffen, in dem sich die Maasai nach dem Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) an einem offenen Prozess beteiligen können, wie sie es zuvor gefordert haben. Das für die UNESCO zuständige Außenministerium sollte sich umgehend einschalten und eine Mission nach UNESCO-Verfahrensregeln sicherstellen.

Weitere ausführliche Informationen sind dem monatlich erscheinenden Newsletter von MISA zu entnehmenwww.fian.de/was-wir-machen/fallarbeit/tansania-maasai/misa-newsletter/   

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

FIAN-Deutschland e.V.
Gottesweg 104
50939 Köln
Telefon: +49 (221) 47449110
Telefax: +49 (221) 47449111
http://www.fian.de

Ansprechpartner:
Linda Poppe
Survival International
E-Mail: presse@survivalinternational.de
Klaus-Dieter Hein
FIAN Lokalgruppe Marl
Telefon: +49 (2365) 59596
E-Mail: kghein@t-online.de
Roman Herre
FIAN Deutschland e.V.
Telefon: +49 (221) 70200-72
Fax: +49 (221) 70200-32
E-Mail: fian@fian.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel