Beratung muss sein – in der Dorf- und Regionalentwicklung wird diese Phase sogar bezuschusst. Und so kann Landrat Dr. Jens Mischak dem Freiensteinauer Bürgermeister Sascha Spielberger gleich zwei Förderbescheide überreichen: Einmal sind es etwas mehr als 14.000 Euro, knapp 10.000 Euro sind es im zweiten Bescheid.

Mit den 14.000 Euro werden Beratungsleistungen für private Bauherren für die Jahre 2025 bis 2027 gefördert, „städtebauliche Beratung zur Dorfentwicklung“ lautet die genaue Bezeichnung der Maßnahme.  „Durch die Beratung wird sichergestellt, dass geförderte Bauvorhaben einen aktiven Beitrag zu den übergeordneten Zielen der Dorfent­wicklung leisten. Die Beratung trägt dazu bei, die Gebäude so zu gestalten, dass die dörfli­che Baukultur erhalten bleibt beziehungsweise weiterentwickelt wird“, erläutert Landrat Dr. Mischak. Durch bauliche Maßnahmen sollen die Innenentwicklung gestärkt, die Ortskerne funktional und gestalterisch erhalten und schließ­lich die dörfliche Grundversorgung und Daseinsvorsorge erhalten und weiterentwickelt wer­den.

Jana Brittner, die Leiterin des Sachgebiets Dorf- und Regionalentwicklung, ergänzt, dass private Grundstückseigentümer in Freiensteinau mit den Fördermitteln der Dorfentwicklung unterstützt werden sollen, ihre Häuser zu sanieren und innerörtlich neuen Wohnraum zu schaffen.

2022 wurde ein Konzept zur „Fokussierung Innenentwicklung“ gestartet. Inzwischen konnten 14 zum Teil leerstehende Objekte identifiziert werden, die sich hierfür eignen. Es wur­den ausführliche Untersuchungen zur Bausubstanz, Umbau und Sanierung gesammelt aus­gewertet und Konzepte für die Umnutzung der jeweiligen Gebäude erarbeitet. Auf dieser Grundlage können die Bauvorhaben geplant und umgesetzt werden, so Brittner.

In den ersten zwei Jahren der Förderphase wurden insgesamt 57 Beratungen durchgeführt und fünf private Fördermaßnahmen bewilligt. Für dieses Jahr liegen fünf weitere Förderan­träge mit einer Gesamtinvestitionssumme in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro vor. Die Dorfentwicklung läuft zum Ende des Jahres 2027 aus.

Die „fachliche Verfahrensbegleitung zur Dorfentwicklung“ wird mit knapp 10.000 Euro bezuschusst und unterstützt die Kommune und die Steuerungsgruppe bei der Umsetzung des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) während der gesamten Laufzeit. Das IKEK war zwischen Januar 2021 und Juli 2022 mit großer Bürgerbeteiligung erstellt worden. Es dient als Fördergrundlage und als kommuna­les Handlungsziel, schildert Landrat Dr. Jens Mischak den Hintergrund. In den vergangenen drei Jahren wurden 16 kommunale Fördermaßnah­men bewilligt und zum Teil auch abgeschlossen. Darunter finden sich Maßnahmen zum Er­halt der Dorfgemeinschaftshäuser in vier Ortsteilen sowie wegweisende Konzepte zur Innenentwicklung, zur Entwicklung des Torbogenhauses sowie ein Konzept zur touristisch/naturschutzfachlichen Entwicklung des Bereichs am Ober-Mooser Teich. Die inzwischen fertiggestellten Konzepte sollen, neben weiteren baulichen Maßnahmen, in den kommenden Jahren umgesetzt werden und tragen wesentlich dazu bei, „die Gemeinde Freiensteinau als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten“, so der Landrat abschließend.

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