Die Privatplatzierung wird voraussichtlich aus bis zu 2.500.000 NFT-Einheiten zu einem Preis von 0,30 CAD pro NFT-Einheit und bis zu 2.500.000 FT-Einheiten zu einem Preis von 0,30 CAD pro FT-Einheit bestehen.
Jede NFT-Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens (eine „Aktie“) und einem übertragbaren Warrant zum Kauf einer Stammaktie (ein „Warrant“). Jeder Warrant berechtigt den Inhaber während eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten ab dem Ausgabedatum zum Kauf einer zusätzlichen Aktie zu einem Preis von 0,50 CAD pro Aktie.
Jede FT-Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens, die als „Flow-Through-Aktie“ im Sinne des Income Tax Act (Kanada) gilt (eine „FT-Aktie“), sowie einem Warrant zum Kauf einer Stammaktie (ein „Warrant“). Jeder Warrant berechtigt den Inhaber während eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten ab dem Ausgabedatum zum Kauf einer Aktie zu einem Preis von 0,50 CAD pro Aktie.
Wenn der Schlusskurs der Stammaktien des Unternehmens an fünf (5) aufeinander folgenden Handelstagen bei mindestens 0,75 CAD pro Aktie liegt, kann das Unternehmen das Ablaufdatum der Warrants vorziehen, indem es eine Pressemitteilung oder eine andere zulässige Mitteilung an die Inhaber herausgibt. In diesem Falle verfallen die Warrants dreißig (30) Tage nach dem Datum einer solchen Mitteilung.
Die Warrants enthalten eine Bestimmung, die die Ausübung einschränkt, sofern diese Ausübung dazu führen würde, dass der Inhaber zusammen mit Personen, die gemeinsam oder in Absprache mit ihm handeln, unmittelbar nach der Ausübung 10 % oder mehr der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien des Unternehmens halten würde.
Das Unternehmen hat die Absicht, den Nettoerlös aus der Privatplatzierung für Explorations- und Bohrprogramme, Zahlungen für das Konzessionsgebiet und als allgemeines Working Capital zu verwenden.
Das Unternehmen wird „kanadische Explorationsausgaben“ im Sinne von Unterabschnitt 66.1(6) des Income Tax Act (Kanada) und „Flow-Through-Aufwendungen für den Abbau kritischer Mineralien“ im Sinne von Unterabschnitt 127(9) des Income Tax Act (Kanada) (zusammen die „qualifizierenden Aufwendungen“) tätigen und diese qualifizierenden Aufwendungen mit Wirkung spätestens zum 31. Dezember 2026 in einer Gesamthöhe von mindestens dem gesamten für die FT-Aktien erhaltenen Zeichnungserlös an die Zeichner der FT-Aktien abtreten.
Die Privatplatzierung wird nicht über einen Broker vermittelt; das Unternehmen kann jedoch eine Vermittlungsprovision an anspruchsberechtigte unabhängige Parteien zahlen; diese besteht aus: (i) einer Barprovision von bis zu 8 % des Bruttoerlöses, der durch die von diesen Vermittlern geworbenen Zeichner erzielt wird; und (ii) nicht übertragbare Vermittler-Warrants in Höhe von bis zu 8 % der Anzahl der an diese Zeichner verkauften NFT-Einheiten, wobei jeder Vermittler-Warrant während eines Zeitraums von 24 Monaten ab dem Ausgabedatum zu einem Preis von 0,50 CAD pro Aktie ausgeübt werden kann.
Sämtliche im Zusammenhang mit der Privatplatzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen gemäß dem geltenden Wertpapierrecht einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag ab dem Ausgabedatum.
Der Abschluss der Privatplatzierung unterliegt bestimmten Bedingungen, unter anderem dem Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörden und der Börse. Es besteht keinerlei Gewissheit, dass die Privatplatzierung wie geplant bzw. überhaupt durchgeführt wird.
Über Uranium One Mining Corp.
Uranium One Mining Corp. ist ein kanadisches Mineralexplorationsunternehmen, das sich auf den Erwerb, die Exploration und die Entwicklung von Uranprojekten sowie ausgewählter Batteriemetallprojekte konzentriert. Das Unternehmen treibt ein diversifiziertes Portfolio von Projekten mit hohem Potenzial in Kanada, Paraguay und Argentinien voran, wobei der strategische Fokus auf Projekten liegt, die von der steigenden weltweiten Nachfrage nach Kernenergie und sicheren Energielieferketten profitieren können.
Zu den Projekten des Unternehmens zählen das Uranprojekt Quark, das Uranprojekt Yuty Prometeo und das Uranprojekt Nucleon, die jeweils ein signifikantes Explorationspotenzial sowie ein Potenzial für die Erweiterung der Ressourcen bieten.
Uranium One Mining Corp. verpflichtet sich zu verantwortungsvollen Explorationspraktiken, disziplinierter Kapitalallokation und der Schaffung von langfristigem Shareholder Value durch die systematische Weiterentwicklung seines Projektportfolios.
Alle Stakeholder sind eingeladen, dem Unternehmen auf seinen Social-Media-Profilen auf LinkedIn, X.com, Facebook und Instagram zu folgen.
Weder die Canadian Securities Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (in den Richtlinien der CSE als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Mitteilung.
Im Namen des Board of Directors
„David Greenway“
David Greenway, CEO
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Uranium One Mining Corp.
Brent Rusin
Telefon: +1 672-533-0348
E-Mail: brent@vanguardminingcorp.com
Haftungsausschluss gemäß US-Wertpapierrecht
Die im Rahmen der Transaktion auszugebenden Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung registriert und dürfen ohne eine Registrierung in den Vereinigten Staaten oder eine entsprechende Befreiung von den US-Registrierungsanforderungen weder innerhalb der Vereinigten Staaten noch an US-Personen oder für deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar, noch darf ein Verkauf der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf unzulässig wäre.
Haftungsausschluss für zukunftsgerichtete Informationen
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen des Managements zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung und beziehen sich in erster Linie auf die Pläne, Ziele und die erwartete zukünftige Leistung des Unternehmens, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Explorationsprogramme des Unternehmens für 2026, Projektbewertungsaktivitäten, potenzielle Bohrprogramme, Zeitpläne für die Genehmigungserteilung, den Abschluss der hierin beschriebenen Privatplatzierung sowie die strategischen Ziele des Unternehmens.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen einer Vielzahl bekannter und unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausdrücklich oder implizit genannten abweichen Zu diesen Faktoren zählen unter anderem Risiken im Zusammenhang mit Exploration und Entwicklung, die Ergebnisse von Explorationsaktivitäten, die Verfügbarkeit von Finanzierungen, die Fähigkeit des Unternehmens, die Privatplatzierung zu den beschriebenen Bedingungen oder überhaupt abzuschließen, der Erhalt erforderlicher behördlicher und börslicher Genehmigungen, Genehmigungs- und Umweltrisiken, Konsultationsprozesse mit indigenen Gemeinschaften, operative und logistische Herausforderungen, die Volatilität der Rohstoffpreise sowie allgemeine wirtschaftliche und Marktbedingungen sowie jene Risikofaktoren, die in den öffentlichen Offenlegungsdokumenten des Unternehmens erörtert werden, die auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca eingereicht wurden.
Obwohl die Uranium One Mining Corp. der Ansicht ist, dass die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Annahmen und Erwartungen angemessen sind, kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich diese Aussagen als zutreffend erweisen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Tatsache, dass die Privatplatzierung zu den beschriebenen Bedingungen oder überhaupt durchgeführt wird. Die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen. Dementsprechend werden die Leser darauf hingewiesen, sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen.
Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.
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