Die dringend notwendige Arbeitszeitflexibilisierung muss endlich konsequent umgesetzt werden. Südwesttextil kritisiert den bisherigen Referentenentwurf als unzureichend und fordert eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ohne zusätzliche regulatorische Hürden.

Mit dem Wechsel an der Spitze des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bietet sich die Chance für den notwendigen Kurswechsel beim Arbeitszeitgesetz. Obwohl die Bundesregierung im Koalitionsvertrag ausdrücklich die Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vereinbart hatte, bleibt der bisherige Referentenentwurf weit hinter diesem Anspruch zurück. Statt einer grundsätzlichen Flexibilisierung sieht er lediglich bei einer entsprechenden tariflichen Regelung Ausnahmen von der derzeit geltenden täglichen Höchstarbeitszeit vor, die zudem an den Gesundheitsschutz als zusätzliche Anforderungen geknüpft wird. 

„Während andere EU-Mitgliedstaaten die Spielräume für flexiblere Arbeitszeiten nutzen, hält Deutschland an unnötig starren Vorgaben fest. Dieses Gold-Plating können wir uns angesichts der wirtschaftlichen Lage und des zunehmenden internationalen Wettbewerbsdrucks schlicht nicht mehr leisten. Wir erwarten von der neuen Ministeriumsspitze, dass sie den bisherigen Entwurf grundlegend überarbeitet und einen echten Neustart wagt. Eine Reform, die Flexibilität verspricht, aber neue Hürden schafft, verdient ihren Namen nicht“, erklärt Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil.

Die europäische Arbeitszeitrichtlinie sieht eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor und ermöglicht damit eine sehr flexible Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Wochen sowie insbesondere auf die einzelnen Wochentage. Deutschland geht mit seiner gesetzlichen täglichen Höchstarbeitszeit über diese Vorgaben hinaus und verschärft damit die Wettbewerbsbedingungen für heimische Unternehmen gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten. Südwesttextil fordert daher, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtung zu ersetzen und die europäischen Gestaltungsspielräume vollständig auszuschöpfen. Eine solche Flexibilisierung darf weder von einem zwingenden Tarifvorbehalt noch von zusätzlichen bürokratischen Hürden abhängig gemacht werden.

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